Bei langanhaltend schlechtem bzw. winterlichem Wetter haben Arbeitnehmer Anspruch auf Ausgleichszahlungen. Bei der Feststellung des Umfanges des Winterausfallgeldes bzw. Kurzarbeitergeldes ist es notwendig, dass ein entsprechender Leistungssatz aus der hier zum Download bereitstehenden Tabelle abgelesen wird.