Als Vermieter können Sie bei Zahlungsrückständen des Mieters Ihr gesetzlich verbrieftes Vermieterpfandrecht ausüben. Doch dies geht nicht ohne vorherige Ankündigung. Nutzen Sie unseren bewährten Musterbrief, um dem Mieter Ihr Anliegen rechtswirksam zu übermitteln. Vielleicht bewirkt diese Androhung ja auch, dass der Mieter den säumigen Betrag doch noch überweist.