Weitere Informationen zum Ausschlagen einer Erbschaft
Ein Erbe auszuschlagen, will gut überlegt sein. Hat sich der Begünstigte eines Testaments nach Abwägung der Fakten dazu entschieden, müssen ein paar Formalitäten in die Wege geleitet werden. Sobald die Verfügung eröffnet wurde, beginnt die Frist von 6 Wochen. Innerhalb dieser Zeitspanne muss der Erbe beim Nachlassgericht vorstellig werden und seinen Wunsch zur Ausschalgung des Erbes zu Protokoll geben.