Wie kann ein Mietvertrag vorzeitig aufgehoben werden?
Die Gründe für die Beendigung eines Mietverhältnisses sind vielfältig. Der berufsbedingte Wegzug einer Mietpartei, anstehende Modernisierungsmaßnahmen oder der Wunsch des Vermieters, den Wohnraum selbst zu nutzen, können Ursachen für ein kurzfristiges Ende des Mietvertrages sein. Bestimmte Regelungen des Mietrechts treffen klare Aussagen zu Kündigungsfristen, sodass weder Vermieter noch Mieter das Mietverhältnis ohne triftigen Grund abrupt beenden können. Es bleibt darüber hinaus aber beiden Parteien unbenommen, sich über ein schnelles Ende zu einigen. Üblicherweise schlägt der Vermieter dabei die Zahlung einer bestimmten Summe vor, sind es doch zumeist die Immobilienbesitzer, die eine vorzeitige Beendigung eines Mietvertrages wünschen. Analog zu einer Aufhebungsvereinbarung des Arbeitsvertrags kann daher auch für Mietverträge eine entsprechende vertragliche Vereinbarung geschlossen werden. Hier wird zunächst klar gemacht, welche Mieteinheit von der Vereinbarung betroffen ist. Anschließend definiert die Vereinbarung den Zeitpunkt der Übergabe in besenreinem Zustand sowie eine finanzielle Entschädigung. Aber auch der Verzicht auf zu leistende Schönheitsreparaturen kann ein Entgegenkommen des Vermieters im Rahmen einer Aufhebungsvereinbarung sein. Die Unterschrift beider Vertragspartner besiegelt abschließend dessen Gültigkeit.
Inhalt: Mietaufhebungsvertrag
- Mietgegenstand und Vertragsende
- Räumungsfrist
- Übergabe der Mietsache
- Vorzeitiges Vertragsende
- Fortsetzung des Mietverhältnisses
- Leistungen des Vermieters
- Rückzahlung der Kaution
- Schriftform