Wenn man sich von dem Partner trennt, dessen Namen man bei der Eheschließung angenommen hat, ist es ein verständliches Bedürfnis, sich auch des Namens zu entledigen. Mit diesem Schreiben beantragen Sie die Änderung Ihres Namens in Ihren Geburts- oder Mädchennamen. Auch das Widerrufen einer Namenshinzufügung (bei Doppelnamen) ist mit diesem Schreiben möglich. Fügen Sie dem Antrag am besten gleich die entsprechenden Scheidungspapiere bei, so können Sie den Vorgang beschleunigen.