Ein Erbe kann auch eine Menge Verbindlichkeiten mit sich bringen. Nicht immer kann bei Annahme der Erbschaft sofort erkennen, dass der Nachlass überschuldet ist. Beantragen Sie eine Nachlassverwaltung, wenn Gläubiger des Erblassers auf Sie zukommen und Sie keinen Überblick über die Vermögensverhältnisse haben. So vermeiden Sie, dass Sie mit Ihrem persönlichen Besitz haften. Die Erbenhaftung wird auf den Nachlass beschränkt. Nutzen Sie unsere Vorlage Antrag Nachlassverwaltung als DOC oder PDF zum Download, um beim Nachlassgericht die Bestellung eines Nachlassverwalters zu beantragen.