Wer im Rahmen des Paragraphen 25b Abs. 2 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) bei der Ausführung von innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäften als Unternehmen steuerfrei Waren oder sonstige Leistungen und Lieferungen innerhalb der europäischen Gemeinschaft austauscht, muss dem Bundeszentralamt für Steuern in Saarlouis eine sogenannte "Zusammenfassende Meldung" (ZM) elektronisch übersenden. Die dafür notwendige Kennziffer erhalten Sie mit diesem Formular.