Ab dem 1.1.2013 ändern sich die gesetzlichen Regelungen zum Minijob. Besondere Auswirkungen hat die Gesetzesreform auf Befreiung von der Regentversicherungspflicht. Bisher war ein Minijobber automatisch von der Rentenversicherungspflicht befreit, sofern er keinen anderweitigen Antrag gestellt hat. Ab 2013 muss der Minijobber einen Antrag stellen, wenn er sich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen möchte. Somit soll sichergestellt werden, dass sich der Arbeitnehmer im Vorfeld über die langfristigen Auswirkungen seines Verzichts informiert. Dem Antrag ist ein Merkblatt vorangestellt. Das offizielle Formular können Sie bei uns gratis herunterladen.