Weitere Informationen
Laut dem Teilzeit- und Befristungsgesetz ist der Anspruch auf Teilzeitarbeit an die Größe des Betriebs gebunden. Bei Gefährdung der Sicherheit der Firma oder einzelner Arbeitsprozesse sowie unverhältnismäßige Steigerung der Kosten kann Ihr Arbeitgeber den Antrag verweigern. Daher wird geraten sich bereits im Voraus mit Betriebsrat und Kollegen zu beraten. Es bietet sich an, dass Sie bereits in Ihrem Antrag konkrete Vorschläge zur Umstrukturierung und veränderter Aufgabenverteilung in Ihrem Betrieb machen. Bei tarifvertraglichen Vereinbarungen kann Ihr Anspruch auf Teilzeitarbeit evtl. von den gesetzlichen Voraussetzungen abweichen. Was Sie sonst noch in Sachen Zeitarbeit beachten müssen steht in diesem Ratgeber.