Nutzen Sie die Anleitung zum Antrag auf Lohnsteuerermäßigung 2020. Bitte beachten Sie dabei, dass Sie verpflichtet sind, die Lohnsteuer-Anmeldungen (§ 41a Abs. 1 EStG) elektronisch zu übermitteln. Ein Formular können wir daher nicht anbieten. Wenden Sie sich bei Fragen an Ihr Finanzamt.