Wollen Sie für 2018 Ihre Körperschaftssteuererklärung abgeben und darin Zinsaufwendungen erklären? Dann nutzen Sie die Anlage Zinsschranke 2018. Um das Formular auszufüllen, benötigen Sie den EBITDA-Vortrag zum Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahres. Wichtig: Die Anlage muss nur ausgefüllt werden, wenn die Zinsaufwendungen die Zinserträge um mindestens 3 Millionen Euro übersteigen. Außerdem muss sie verwendet werden, wenn ein Zinsvortrag festgestellt wurde und / oder zur Feststellung eines EBITDA-Vortrags. Das Steuerformular kann wie immer nach dem Download direkt am Rechner ausgefüllt werden.