Haben Sie im in diesem Jahr Gewinne aus Verpachtungen oder Vermietungen von Immobilien jeglicher Art generiert? Dann sind Sie als Steuerpflichtiger verpflichtet diese in der Anlage V 2022 anzugeben. Sie können sich die die Vorlage bei uns wie immer kostenlos herunterladen und so Ihre Einkommenssteuererklärung vervollständigen.