Das Formular Anlage V 2019 benötigen Sie, wenn Sie Ihre Immobilie nicht oder nicht vollständig vermietet konnten. Tragen Sie die Aufwendungen, die Sie als Vermieter im letzten Jahr getätigt haben. Beim Finanzamt gelten diese Ausgaben als Werbungskosten, die abgsetzt werden können. Beachten Sie: Wenn mehrere Mietobjekte betroffen waren, müssen Sie die Anlage V jeweils gesondert ausfüllen. Sie können das Steuerformular Anlage V einmal downloaden und es dann auf dem Computer bearbeiten. Das Formular ist ausfüllbar, aber nicht selbstrechnend.