Die steuerpflichtigen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung ergeben sich aus den Gesamteinnahmen in diesem Bereich minus den dafür aufgewendeten Ausgaben. Führen Sie alle entsprechenden Werte für das Jahr 2014 in der Anlage V auf und schicken Sie das ausgefüllte Formular an das Finanzamt. Einfacher und günstiger geht es nicht!