Anlage V im Überblick
Reichen Sie die Anlage V ein und wahren Sie so Ihre Chance auf eine Rückerstattung. Machen Sie Angaben zu diesen Punkten:
- Einkünfte aus bebautem Grundstück
- Anteile an Einkünften
- Andere Einkünfte
- Werbungskosten
- Zusätzliche Angaben