Sobald Sie Einnahmen erzielen, die aus dem Vermieten bzw. Verpachten von Immobilien resultieren, sind Sie mit der Anlage V konfrontiert. Geben Sie hier alle Einkünfte detailliert an und machen Sie auch Werbungskosten, die Ihre Steuerschuld drücken, geltend. Das Steuerformular basiert auf den Vorlagen der Finanzbehörden und wird von diesen akzeptiert.