Konnten Sie als Unternehmer für das Jahr 2017 einen innergemeinschaftlichen Erwerb oder steuerfreie Umsätze verzeichnen, dann ist die Anlage UR bei der Umsatzsteuererklärung mit einzureichen! Hier werden genau diese nicht alltäglichen Geschäfte aufgeführt, die zusammen mit allen anderen Einnahmen dem Finanzamt mitzuteilen sind. Für im Ausland ansässige Unternehmer kommt die Anlag UN hinzu. Allerdings wünscht das BMF die elektronische Übermittlung. Formulare in Papierform werden nur noch in Ausnahmefällen auf Antrag akzeptiert.