Bei im Ausland ansässigen Unternehmern verlangt das Finanzamt die Anlage UN zur Aufführung von innergemeinschaftlichen Erwerben oder steuerfreien Umsätzen. Bitte beachten Sie, dass für den im Inland ansässigen Unternehmer der ehemalige Steuervordruck "Anlage UR" bereits in die Umsatzsteuererklärung 2018 integriert wurde! Auf Antrag kann das Finanzamt zur Vermeidung von unbilligen Härten auf eine elektronische Übermittlung der Steuererklärung verzichten. In diesem Fall darf die Erklärung ausnahmsweise mittels eines Formulars in Papierform erfolgen.