Wenn Sie im Ausland ansässiger Unternehmer sind und eine Umsatzsteuererklärung abgeben müssen, müssen Sie der Umsatzsteuererklärung die Anlage UN beifügen. Das Steuerformular Anlage UN 2014 ist mit Eingabefeldern und Rechenfunktionen versehen und läßt sich lokal abspeichern. Die offizielle Anleitung zum Ausfüllen des Formulars ist gleich mit dabei.