Veräußerungsgewinne, der Gewinn, der nach dem Verkauf von privaten Wirtschaftsgütern erzielt wurde, der sich weniger als ein Jahr in Ihrem Eigentum befunden hat, müssen gesondert erklärt werden. Wenn Sie im vergangenen Jahr solche Einkünfte hatten, dann füllen Sie die Anlage SO 2019 aus. Beachten Sie dabei den aktuellen Freibetrag. Liegen Sie darunter, müssen Sie keine Angaben machen. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr Finanzamt. Einfach die Anlage SO 2019 herunterladen, ausfüllen und einreichen.