In der Anlage SO 2017 werden sonstige Einkünfte erfaßt, sofern es sich nicht um Renten oder Bezüge aus Altersvorsorgeverträgen handelt. Dazu gehören z.B. Unterhaltsleistungen von ihrem Ex-Partner, die dieser im Rahmen des Realsplittings als Sonderausgaben absetzt, wiederkehrende Zahlungen, die nicht schon in der Anlage R erfasst wurden - wie Zeitrenten, Leistungen aus schuldrechtlich relevantem Versorgungsausgleich, Vermögenstransfers und Renten aus Schadensersatz, sowie Abgeordnetenbezüge, Einkünfte aus der gelegentlichen Vermietung oder Vercharterung von beweglichen Gegenständen. Steuerformular einfach hier herunterladen und mit unseren komfortablen Eingabehilfen ausfüllen.