Wenn Sie im Jahr 2018 als Freiberufler gearbeitet haben, dann müssen Sie keinen Gewerbebetrieb anmelden. Dennoch müssen Sie Ihre Einkünfte selbstverständlich beim Finanzamt melden. Ihre Ausgaben, die Sie im Zusammenhang mit Ihrer selbstständigen Tätigkeit hatten, können Sie steuerlich absetzen. Nutzen Sie die Anlage S um auch Ihre Anschaffungs- und Herstellungskosten anzugeben. Lagen Ihre Einnahmen über 17.500 Euro? Dann benötigen Sie zusätzlich die Anlage EÜR. Das Steuerformular Anlage S 2018 können Sie einfach am Computer ausfüllen.