Haben Sie 2013 Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit, Beteiligungen, Gesellschaften oder sonstiger selbständiger Tätigkeit erwirtschaftet? Um Anlage S kommen Sie in dem Fall nicht herum. Erklären Sie in der Anlage S 2013 alle Einkünfte auf den Cent genau vollständig und wahrheitsgemäß. Ausgefülltes amtliches Formblatt ausdrucken und auf dem Postweg an das Wohnsitzfinanzamt schicken.