Auf den zwei Seiten der Anlage R sind Bezüge aus der gesetzlichen Rentenversicherung, Einkünfte aus berufsständischen Versorgungswerken, Renten aus landwirtschaftlichen Alterskassen, Betriebsrenten, private Renten, Riester- sowie Rürup-Renten anzugeben. Durch Pensionen erzielte Einnahmen tragen Beamte in Anlage N ein. Der steuerpflichtige Anteil für Rentner, die 2013 erstmals Rente bezogen haben liegt bei 66%, lediglich 34% sind steuerfrei. Für Rentner, die bereits in den Jahren zuvor eine Rente erhielten, bleiben die zu versteuernden Anteile stabil. Die Anlage R 2013 ist als amtliches Steuerformular gratis, Ihnen entstehen durch den Download keine weitergehenden Verpflichtungen.