Beziehen Sie eine Altersrente, eine Erwerbsminderungsrente oder eine Witwenrente und sind Sie gleichzeitig zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet? Dann benötigen Sie die Anlage R, in der Sie diese Einkünfte beim Finanzamt angeben. Das hier bereitliegende Steuerformular entspricht den amtlichen Vorgaben und kann am Computer bearbeitet werden.