Anlage L muss auch 2013 nur eingereicht werden, wenn der Steuerpflichtige Einkünfte erzielt hat, die auf die Bewirtschaftung von Ländereien und Forsten zurückgehen. Beantworten Sie auf dem Formblatt Fragen zu landwirtschaftlichen Flächen, Holznutzungen oder dem Bestand an Vieh (Schweine, Rinder, Geflügel etc.). Der Fiskus ist in Anlage L wie in jedem Steuerformular an relevanten Einnahmen und Ausgaben interessiert.