Die Einnahmenüberschussrechnung dient der Gewinnermittlung. Mit ihr werden die tatsächlichen Betriebseinnahmen den tatsächlichen Betriebsausgaben gegenübergestellt. Das Bundesfinanzministerium erwünscht eine elektronische Datenübermittlung der Einnahmenüberschussrechnung, nur in Ausnahmefällen darf die Erklärung mittels eines Formulars erfolgen! Sie können die Anlage EÜR wie alle Steuerformulare direkt am PC bzw. Mac bearbeiten und abspeichern. Das amtliche Muster für 2017 ist selbstrechnend. Tipp: Die Regelung, nach der bei Betriebseinnahmen von weniger als 17.500 Euro der Steuererklärung anstelle des Vordrucks eine formlose Gewinnermittlung beigefügt werden durfte, besteht nicht mehr fort.