In die Anlage Corona müssen Sie für 2020 erstmalig Soforthilfen, Überbrückungshilfen und vergleichbare Zuschüsse angeben. Falls mehrere Betriebe davon bestroffen waren können Sie diese unter Angabe der Betriebsnummer in die Anlage Corona 2020 eintragen. Für Soloselbstständige, Freiberufler und Kleinunternehmer sowie mittelständische Unternehmen. Einfach als kostenloses PDF herunterladen und am Rechner ausfüllen.