Die meisten Arbeitnehmer hatten auch im Steuerjahr 2021 außergewöhnliche Belastungen. Tragen Sie diese Posten hier ins Formular ein. Die Angaben werden bereits seit einem Jahr nicht mehr in den Mantelbogen eingetragen, sondern in dieser Anlage. Außergewöhnliche Belastungen, dass sind beispielsweise Medikamente oder Pflegeleistungen. Wie immer das ausfüllbare PDF hier herunterladen und bequem am Rechner ausfüllen.