Wenn im Mietvertrag vereinbart ist, dass der Mieter bei Schnee und Eis eine Räum- und Streupflicht hat, kann ein entsprechendes Versäumnis von Ihnen als Vermieter mittels einer Abmahnung geahndet werden. Auf diese Weise erinnern Sie Ihren Mieter wirksam an seine vertragsmäßigen Pflichten.