Hat Ihr Mieter den vereinbarten Kautionsbetrag trotz Aufforderung nicht fristgemäß gezahlt? Dann sollten Sie als Vermieter den Mieter unbedingt abmahnen und an seine Bringschuld erinnern. Beachten Sie jedoch, dass der Mieter das gesetzlich verbriefte Recht hat, den Kautionsbetrag in drei Raten zu bezahlen. Falls er gar nicht zahlungsbereit ist, könnne Sie über die Kündigung des Mietvertrages nachdenken. Dieses Muster bietet Ihnen die Möglichkeit schnell die erforderliche vorherige Abmahnung rechtssicher zu verfassen.