Vorlage Impfstatus: 3G-Nachweis jetzt prüfen
Achtung: Aufgrund der Änderungen zur Gültiigkeitsdauer der Zertifikate sollten Sie ab dem 1.2.2022 die Impfnachweise Ihre Mitarbeiter noch einmal durchsehen und ggf. erneuern. Besonders Arbeitnehmer, die mit Johnson & Johnson geimpft, aber NICHT geboostert wurden, gelten nun nicht mehr als 2 G. Bei allen anderen Impfstoffen wurde die Gültigkeit von 12 auf 9 Monate herabgesetzt.
Nutzen Sie unseren Musterbrief, um schriftlich zu festzuhalten, dass Sie Ihren Arbeitgeberpflichten nachgekommen sind und eine Impfstatus Abfrage gemacht haben. Einfach downloaden und individuell ergänzen. Wer geimpft oder genesen ist, muss das Formular nicht täglich ausfüllen. Es reicht, den Status und die Gültigkeit zu dokumentieren. Wenn sich Ihre Mitarbeiter allerdings testen lassen wollen bzw. müssen, dann brauchen Sie täglich bzw. bei PCR-Test alle zwei Tage einen neuen Nachweis.
Aus datenschutzrechtlicher Sicht darf der Arbeitgeber den Impf-, Genesenen- und Testnachweis verarbeiten, solange dies zum Zweck der Nachweiskontrolle erforderlich ist. Auch für eine Anpassung des betrieblichen Hygienekonzepts dürfen Arbeitgeber die Daten verwenden verwenden. Doch denken Sie daran: Die Daten sind spätestens sechs Monate nach ihrer Erhebung wieder zu löschen.