Im Mietrecht sind bereits viele Fragen klar beantwortet, zu denen ein Mietvertrag Vereinbarungen trifft. Dennoch gibt es in der vertraglichen Vereinbarung zwischen Mieter und Vermieter einigen Spielraum, um die Rahmenbedingungen der Überlassung zu gestalten. In Deutschland wird zwischen verschiedenen Nutzungsarten unterschieden. Wird Wohnraum vermietet, so gelten neben den Vorschriften für Mietverhältnisse und Formularverträge besondere Rechtsvorschriften, insbesondere Mieterschutzgesetze. Weiterhin lässt sich zwischen befristeten und Untermietverträgen, Werkwohnungen und Vermietung zum vorübergehenden Gebrauch (Ferienwohnungen etc.) unterscheiden.
Entsprechend der Art der Überlassung sind bei der Gestaltung des Mietvertrags wichtige Punkte zu beachten. So werden im Vertrag die Verantwortlichkeiten bei Schäden an der Mietsache und die Bedingungen der Kündigung bzw. der Rückgabe geregelt. Aber auch gesonderte Pflichten wie etwa Schönheitsreparaturen, Kleinstreparaturen, Schneeräumung oder eine Regelung der Kehrwoche können im Mietvertrag vereinbart werden.
Mit einer professionellen Vertragsvorlage gehen die Parteien sicher, dass die vereinbarten Klauseln den aktuellen Bestimmungen zum Mietrecht und Mieterschutz entsprechen. Erweist sich nämlich eine Klausel im Mietvertrag als veraltet oder ungültig, liegt der Vorteil gewöhnlich auf der Mieterseite.
Vorlagen für Mietverträge sind eine echte Hilfe. Wird ein Formularmietvertrag verwendet, ersparen sich beide Seiten die Neuerstellung einer Vereinbarung. So können auch Vermieter, die kein Jura-Examen in der Tasche haben, beruhigt einen Mietvertrag abschließen und müssen nicht befürchten, juristisch belangt zu werden. Da sich insbesondere im Mietrecht immer wieder etwas ändert, nimmt ein aktueller Muster-Mietvertrag den Interessierten viel Arbeit ab. Vorsicht sollte man dabei jedoch vor den im Internet kursierenden kostenlosen Vorlagen für Mietverträge walten lassen - es sei denn die Vorlagen kommen aus dem Hause FORMBLITZ. Gerade in diesem sensiblen Bereich des Rechts sollte die alte Maxime besonders berücksichtigt werden: Was nichts kostet ist nichts Wert! Vermieter sollten nicht am falschen Ende sparen und sich statt eines x-beliebigen Gratis-Mustervertrages eine vertrauenswürdige Vorlage beschaffen, bei der sie sicher sein können, dass alle enthaltenen Punkte aktuellsten rechtlichen Ansprüchen genügen.
Wählen Sie zwischen Zeitmietverträgen und unbefristeten Vereinbarungen. In Deutschland werden pro Jahr zwischen 2 und 3 Millionen Mietverträge für Wohnraum neu abgeschlossen. Zu diesen Wohnungsmietverträgen kommen zahlreiche andere Arten von Mietverträgen wie Gewerbemietverträge, Mietverträge für Gegenstände oder Pachtverträge.
Mustermietverträge für jedes Mietverhältnis
Egal, was vermietet werden soll: Für beide Parteien, Mieter und Vermieter, ist der Abschluß eines schriftlichen Mietvertrages unbedingt empfehlenswert. Nur mit einem Dokument, das die Bedingungen der Miete unzweideutig regelt, kann Streit wirksam ausgeschlossen werden. Es muss bestimmt werden unter welchen Bedingungen die Überlassung stattfinden soll. Ein Mietvertrag regelt zum Beispiel, für welchen Zeitraum die Mietsache überlassen wird, welcher Preis für die Nutzung anfällt und was geschieht, wenn die Sache Schaden nimmt.