Mit der Einkommenssteuererklärung für den Veranlagungszeitraum 2016 haben Angestellte die Möglichkeit, eventuell zu viel entrichtete Steuern vom zuständigen Finanzamt zurückzuerhalten. Die Steuerbeamten prüfen dabei, ob bestimmte berufsbedingte Ausgaben während des abgelaufenen Kalenderjahres die Steuerlast verringern. Als abzugsfähig gelten diverse Ausgaben, etwa Werbungskosten, Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen, Kosten für Aus- bzw. Weiterbildung oder Unterhaltsleistungen. Mantelbogen, Anlage N, Anlage Kind und alle weiteren Steuervordrucke: Formulare für die Erklärung der Enkommenteuer 2016 stehen hier zum kostenlosen Download bereit.