Wer immer noch nicht glaubt, dass sich die Abgabe der Einkommensteuererklärung 2010 auch als Arbeitnehmer lohnt, sollte nur mal einen Blick in die Erhebungen des Statistischen Bundesamts werfen. Das Institut hat nämlich festgestellt, dass Steuerzahler in fester Anstellung mit 800 Euro Erstattung im Durchschnitt rechnen können. Was nichts anderes heißt, als dass bei guter Vorbereitung in der Spitze noch mehr herauszuholen ist. Und schon die Änderungen zum Jahr 2010 bringen bares Geld. Der Gesetzgeber hat den steuerfreien Grundfreibetrag auf über 8000 Euro angehoben.
Stapeln Sie nicht tief, sondern stapeln Sie hoch. Jeder Stapel ist ein Versprechen auf eine Steuerrückzahlung. Wichtigster Stapel: die Werbungskosten in der Anlage N 2010, mit denen Sie alle Aufwendungen rund um ihre berufliche Tätigkeit zusammenfassen, ob es sich nun um Mitgliedsbeiträge für berufsständische Organisationen, um alle Kosten rund um die doppelte Haushaltsführung, um berufliche Bildungsmaßnahmen, Bewerbungen oder um die obligatorischen Pendlerkosten handelt, die sie mit 0,30 Euro pro Kilometer berechnen können. Bei 200 Tagen im Jahr und 15 Kilometern Arbeitsweg kommen hier schon 900 Euro zusammen.
Zweiter Stapel: Alle Ausgaben rund um Pflege, zusätzliche Hilfen infolge von Erkrankungen und außergewöhnliche Belastungen, die immer dann akzeptiert werden, wenn sie ärztlich indiziert sind. Achtung: Das Finanzamt darf dabei einen Eigenanteil in Anrechnung bringen, der bei Ledigen mit einem Jahreseinkommen von 40.000 Euro 6 % beträgt. Auch wenn sie unterhaltspflichtig sind, kann sich dies unter Umständen steuermindernd auswirken.
Dritter Stapel: Rechnungen und Belege, die sich und Handwerkerkosten und Putzfrauentätigkeiten drehen. Auch hier hat der Gesetzgeber ja bekanntermaßen neue finanzielle Abschreibungsmöglichkeiten eröffnet, die als haushaltsnahe Dienstleistungen im Hauptvordruck der Einkommensteuererklärung 2010 angegeben werden können. Hierzu zählen vor allem Arbeitslöhne, Anfahrten, Mehrwertsteuern etc., nicht jedoch die Materialkosten, die auf allen Handwerkerrechnungen separat ausgewiesen werden sollten. 20 % können davon in Anschlag gebracht werden. Auch Putzhilfen im Rahmen geringfügiger Arbeitsverhältnisse sind mit bis zu 510 Euro für Gesamtkosten bis zu 4.000 Euro im Jahr absetzbar.
Die Anlage KAP 2010 finden Sie hier.
Vierter Stapel: Sonderausgaben. Der Staat belohnt Ihre Aktivitäten in Kirchen, gemeinnützigen Vereinen, Parteien, bestimmten Verbänden und anderen Organisationen. Zahlen Sie Unterhalt an einen ehemaligen Partner, können Sie diese bis zu 13.805 Euro in Anschlag bringen. Ebenso die für ihn bezahlten Beiträge zur Pflege- und Krankversicherung.