Die Einkommensteuererklärung 2009 könnte jetzt auch für Seminarbesucher interessant werden: Wer sich bildet, ist klar im Vorteil. Er kann nicht nur seine längst verschütteten Kenntnisse aus früher Jugend, aus Schule, Akademie und Ausbildung, wieder auffrischen, nein, er kann sich auch in seinem derzeitigen Job neue Horizonte eröffnen, für weitere Aufgaben qualifizieren und sich damit für zukünftige Karrierestationen empfehlen. Wichtiger Pluspunkt im täglichen Kampf um die Gunst des Chefs. Und das Finanzamt zahlt auch noch dafür.
Zum Hauptvordruck der Einkommensteuererklärung Mantelbogen 2009 geht es hier.
Ohnehin ist schon seit langem klar, dass Maßnahmen zur Weiterbildung Werbungskosten sind. Aber jetzt machen zwei Urteile auch noch mal klar, dass es sich hierbei nicht zwingend um Schulungen zum eigenen beruflichen Hintergrund handeln muss. Auch artfemde Aufwendungen für die Verbesserung der eigenen Leistungsfähigkeit werden gefördert, worunter hier nicht unbedingt der Weg ins Fitnessstudio belohnt wird, aber etwa die Förderung der eigenen Ausdrucksfähigkeit durch Redenschulungen und anderen Unterrichtsformen zur Formung und besseren Präsentation der eigenen Persönlichkeit. Wer also in der nächsten Konferenz vor seinen Kollegen brillieren den eigenen Chef beeindrucken will, kann dies von einem Rhetorik-Coach erlernen und die Kosten dafür von der Steuer absetzen. In der Anlage N zur Einkommensteuererklärung finden sich die notwendigen Spalten für die Angaben, die Sie machen müssen.
Hier finden Sie die Anlage N der Steuerklärung 2009.
Und noch etwas dürfte Steuerzahler mit ausgeprägtem Hang zur beruflichen Weiterbildung und Exzessivschulung freuen: Auch das heimische Arbeitszimmer als zentraler Ort des privaten Handelns und Hantierens steht immer noch unter besonderem Schutz unseres Bundesfinanzministers. Früher meckerten Steuerprüfer gerne herum, wenn das Arbeitszimmer nicht ausreichend oder sogar überflüssigerweise genutzt wurde, weil etwa wie bei Lehrern andere Arbeitsmöglichkeiten am beruflichen Einsatzort existieren, jetzt sagen die Richter sogar, dass es gar nicht auf den zeitlichen Umfang ankäme, den jemand in seinem privaten Arbeitszimmer zubringe, um diesen Raum in seiner Wohnung steuerlich geltend zu machen. Viel wichtiger sei es, wie qualifiziert die Tätigkeit sei, die der Betreffende dort ausübe. Mit anderen Worten, wer als Ingenieur oder Naturwissenschaftler in seinem privaten Arbeitszimmer genau jene genialen Einfälle und Blitzerleuchtungen hat, über die er sonst in seiner Firma vergeblich brütet, so wie es beispielsweise ein Mathematiker vor Gericht behauptete, braucht nur wenige Zeit darin zuzubringen, um das ganze Arbeitszimmer in die Anlage N der Einkommensteuererklärung steuermindernd einsetzen zu können.
Hier geht es zu 2013. Zu allen Steuerformularen geht es hier.
Und wie können Sie die neue Abgeltungssteuer senken? Indem Sie Altverluste gegen rechnen. An der Börse Pech gehabt? Kein Problem. Wenn Sie aus früheren Jahren, aus 2008 und 2007, keine Gewinne gemacht haben, dann lässt sich das Minus von dem Plus abziehen, das sie bei eventuellen Einnahmen aus Verkäufen an der Börse oder anderen Handelsplätzen in Zukunft erzielen. Wichtig: Alles genau belegen, am besten über die Erklärung der depotführenden Bank.
Und das brauchen Sie für die Steuererklärung zu Kapitaleinkünften 2009: Anlage KAP 2009.