Das Gesetz kennt zwei Wege zu einem formwirksamen Testament: Das handschriftliche und das notarielle Testament (auch öffentliches Testament genannt). In der Regel ist ein handschriftliches Testament gültig. Doch es müssen einige Punkte beachtet werden.
Stellen Sie mithilfe einer Vorlage für ein Testament sicher, dass Sie an alles gedacht haben. Die Vorlage dann nur noch komplett mit der Hand abschreiben.
Achtung: Es genügt nicht, wenn Sie eine Vorlage einfach nur ausdrucken und dann mit der Hand ausfüllen. Sie müssen den gesamten Text handschriftlich abschreiben. Die Vorlage hilft Ihnen dabei, Ihren letzten Willen rechtlich korrekt zu formulieren.
Was bedeutet handschriftlich?
Worauf muss ich beim handschriftlichen Testament achten? Wichtig ist, dass das gesamte Testament – von der ersten bis zur letzten Zeile – von Hand geschrieben und unterschrieben ist. Sie sollten auch durch eine entsprechende Überschrift deutlich machen, dass es sich um Ihren letzten Willen handelt, also “Mein Testament” oder “Mein letzter Wille”. Falls das Testament mehrere Blätter umfasst, sollten Sie die Seiten nummerieren und am besten verbinden. Wichtig: Wer nicht dazu in der Lage ist, den Text persönlich mit der Hand zu schreiben, beispielsweise aufgrund einer Lähmung, muss immer zum Notar.
Muss man Ort und Datum auf dem Testament vermerken?
Sie sollten mindestens das Datum auf dem Testament vermerken, am besten auch den Ort! Ein Testament ist zwar generell auch ohne die Angabe von Ort und Datum gültig, aber in der Praxis wird die Wirksamkeit des Testaments trotzdem oft davon abhängen. Denn wenn es mehrere Testamente gibt, dann gilt immer das, welches zuletzt erstellt wurde. Falls dies auf anderem Wege nicht eindeutig festgestellt werden kann, dann gilt immer das datierte Testament als wirksame letztwillige Verfügung.
Ist ein handschriftliches Testament gültig auch bei Krankheiten
Wer krankheitsbedingt unter einer Störung der Geistestätigkeit leidet und dadurch nicht in der Lage ist, die Bedeutung eines Testaments abzusehen, ist nicht testierfähig. Eine Person gilt solange als testierfähig bis das Gegenteil bewiesen wurde. Selbst wer unter gesetzlicher Betreuung steht oder unter Demenz leidet, kann noch in der Lage sein, seinen Willen bezüglich der Nachlassverteilung zu bilden. Wer unter einer schweren Erkrankung leidet, durch die typischerweise auch die Willensbildung beeinflusst werden kann, sollte sich individuell beraten lassen. Zu empfehlen ist in der Regel, ein ärztliches Gutachten zum Geisteszustand anfertigen zu lassen.
Wichtig: Wer aufgrund einer Erkrankung nicht selbst mit der Hand schreiben kann, muss ein notarielles Testament aufsetzen.
Wann ist man testierfähig?
Neben den formellen Eckpunkten, kommt es auch darauf an, ob die Person, die das Testament aufsetzt überhaupt testieren darf. Laut Gesetz ist jeder Mensch, der das 16. Lebensjahr erreicht hat testierfähig. Minderjährige dürfen allerdings noch kein handschriftliches Testament aufsetzen, sondern müssen zu einem Notar gehen. Achtung: Wer bereits einmal ein gemeinschaftliches Testament oder sogar einen Erbvertrag aufgesetzt hat, ist häufig (je nach Inhalt) an diese Verfügung gebunden, also nicht mehr testierfrei. In diesem Fall müsste diese alte Verfügung durch Widerruf nichtig gemacht werden. Meist geht das nur mit Zustimmung des damaligen Partners.
Was ist ein öffentliches Testament?
Ein öffentliches Testament wird bei einem Notar errichtet. Sie können entweder dem Notar einen verschlossenen Umschlag gegeben und zu Protokoll geben, dass dieser Ihren letzten Willen enthält. Oder Sie können das Testament direkt beim Notar errichten. Dies hat den Vorteil, dass dieser Sie umfassend darüber beraten muss, ob die von Ihnen gewünschte Regelung rechtlich überhaupt möglich ist. Wer sich bezüglich der Testamentsgestaltung unsicher ist, erhält beim Notar eine rechtliche Auskunft über die Gestaltungsmöglichkeiten.