In Deutschland gibt es einen Unterschied zwischen Vormundschaft, Betreuung und Pflegschaft, obwohl diese Begriffe im Alltag oft synonym verwendet werden. Was genau beinhalten diese unterschiedlichen Formen, die der Gesetzgeber als Schutz und Fürsorge für Schutzbedürftige vorsieht.
Die Gemeinsamkeit besteht darin, dass alle drei Formen dem Schutz und der Fürsorge von Minderjährigen oder erwachsenen Schutzbefohlenen dienen. Doch was sind die Unterschiede?
Was ist eine Vormundschaft?
Die Vormundschaft ist ein rechtlicher Zustand, der normalerweise für minderjährige Kinder oder Jugendliche eingerichtet wird, wenn sie keine Eltern oder keine Elternteile haben oder wenn die Eltern ihre elterlichen Pflichten vernachlässigen. Ein Vormund wird dann ernannt, um die elterliche Verantwortung für das Kind zu übernehmen und Entscheidungen in dessen Interesse zu treffen.
Die Aufgaben eines Vormunds variieren je nach Art und Umfang der Beeinträchtigung des Schutzbefohlenen und können unter anderem folgende Bereiche umfassen:
- Der Vormund kümmert sich um die persönlichen Belange des Schutzbefohlenen, wie z.B. Wohnsitz, Ausbildung, Gesundheit, Ernährung und Freizeitgestaltung.
- Der Vormund verwaltet das Vermögen des Schutzbefohlenen und trifft Entscheidungen bezüglich seiner finanziellen Angelegenheiten.
- Der Vormund vertritt den Schutzbefohlenen in rechtlichen Angelegenheiten und trifft Entscheidungen bezüglich seiner rechtlichen Belange.
- Der Vormund kümmert sich um die Pflege und Unterbringung des Schutzbefohlenen und sorgt dafür, dass er angemessen versorgt wird.
- Der Vormund stellt sicher, dass der Schutzbefohlene angemessene Kontakte zu anderen Personen hat, insbesondere zu Familienmitgliedern und Freunden.
Was macht ein Betreuer?
Ein Betreuer wird für volljährige Personen bestellt, die aufgrund einer geistigen oder körperlichen Beeinträchtigung nicht in der Lage sind, ihre eigenen Angelegenheiten zu regeln. Ein Betreuer wird vom Gericht bestellt, um die notwendige Unterstützung und Vertretung zu leisten. Entscheidungen in Bezug auf die finanziellen, medizinischen oder persönlichen Belange der betreuten Person trifft dann der Betreuer im Interesse des Betreuten. Es ist möglich, die Betreuung auf bestimmte Lebensbereiche zu beschränken.
Ein wichtiger Unterschied zwischen Vormundschaft und Betreuung besteht darin, dass Vormundschaften normalerweise für Minderjährige eingerichtet werden. Dagegen werden Betreuungen normalerweise für volljährige Personen eingerichtet. Darüber hinaus ist die Vormundschaft in der Regel ein dauerhafter Zustand. Betreuungen werden dagegen aufgrund der variierenden Bedürfnisse des Betreuten und der Möglichkeit der Verbesserung seiner Fähigkeiten oft befristet. Lesen Sie hier, wie ein Betreuer ausgewählt wird.
Wann spricht man von einer Pflegschaft?
Die Pflegschaft hingegen eingerichtet, wenn ein Minderjähriger oder ein erwachsener Mensch vorübergehend oder dauerhaft in seiner Selbstbestimmungsfähigkeit eingeschränkt ist, aber keine gesetzliche Vertretung benötigt. Ein Pfleger wird ernannt, um dem Schutzbefohlenen in persönlichen Angelegenheiten zu helfen und ihn in allen Belangen zu unterstützen, in denen er Hilfe benötigt. Der Pfleger ist kein rechtlicher Vertreter und trifft keine Entscheidungen in rechtlichen oder finanziellen Angelegenheiten.