Es gibt unterschiedliche Arten von Vollmachten – von der einfachen Postvollmacht, über die Bankvollmacht bis zur Generalvollmacht und zur Vorsorgevollmacht. Für alle Arten von Vollmachten gilt: Wenn Sie einer anderen Person eine Vollmacht in die Hände geben, müssen Sie wissen, dass die Vollmacht nach außen hin uneingeschränkt wirkt. Sie können Ihre Vollmacht ändern, aber nicht ohne dies in der alten Vollmacht zu vermerken. Der sicherste Weg ist, eine neue Vollmacht aufzusetzen.
Nutzen Sie für Ihre neue Vollmacht ein rechtssicheres Muster. Und vernichten Sie die alte Vollmacht.
Dritter muss Original-Vollmacht akzeptieren
Ein Dritter, dem eine Original-Vollmacht vorgelegt wird, ist generell dazu verpflichtet, Erklärungen des Bevollmächtigten zu akzeptieren. Laut § 172 BGB bleibt die Wirkung einer Vollmachtsurkunde so lange bestehen, bis der Vollmachtnehmer sie dem Vollmachtgeber zurückgibt. Oder ein Gericht die Vollmacht für kraftlos erklärt. Der Dritte darf sich auch dann nicht auf die Vollmacht berufen, wenn ihm zuvor der Vollmachtgeber vom Widerruf der Vollmacht in Kenntnis gesetzt hat.
Alte Vollmacht widerrufen
Wer verhindern möchte, dass seine Vollmacht missbraucht wird, muss diese ausdrücklich widerrufen. Die Widerrufserklärung müssen Sie gegenüber dem Bevollmächtigten abgegeben.
Zu Nachweiszwecken sollten Sie den Widerruf einer Vollmacht immer schriftlich erklären. Denken Sie an einen Zustellungsnachweis! Denn im Zweifel müssen Sie beweisen, dass der Bevollmächtigte Kenntnis vom Widerruf hatte. Nutzen Sie beispielsweise ein Einschreiben oder einen Boten, um im Streitfall belegen zu können, wann der Bevollmächtigte den Widerruf erhalten hat. Gleichzeitig sollten Sie ihn zur Rückgabe der Original Vollmacht auffordern.
Vollmacht ändern, erweitern oder beschränken
Wenn Sie die Vollmacht nicht vollständig widerrufen, sondern nur ändern wollen, können Sie diese Änderung auch direkt in der Original Vollmacht vornehmen, soweit das Format dies erlaubt. Oft führen aber handschriftliche Ergänzungen oder Streichungen dazu, dass Dritte Zweifel an der Gültigkeit der Vollmacht haben. Bei einem Wunsch nach Änderung der Vollmacht ist daher zu empfehlen, eine ganz neue Vollmacht aufzusetzen und die alte zu vernichten.
Notarielle Vollmacht ändern
Nur privat erstellte Vollmachten können Sie handschriftlich zu ändern sind. Bei einer notariell beglaubigten oder beurkundeten Vollmacht sind das handschriftliches Ergänzen oder Ändern nicht gestattet. In dem Fall müssten Sie sich an den Notar wenden oder die Vollmacht direkt widerrufen.
Besonderheit: Widerruf von notariellen Vollmachten
Auch eine notarielle Vollmacht können Sie gegenüber dem Bevollmächtigten widerrufen. Sie müssen den Widerruf also nicht etwa beim Notar erklären, außer dies war in der Vollmacht ursprünglich so vereinbart. Allerdings sollte der Notar vom Widerruf informiert werden. Handelte es sich beispielsweise um eine notarielle Vorsorgevollmacht, dann wird diese beim Vorsorgeregister der Notarkammer geführt. Der Notar müsste den Eintrag löschen lassen.
Herausgabe der Vollmacht einklagen
Weigert sich der Bevollmächtigte, die Vollmachtsurkunde herauszugeben, dann bleibt dem Vollmachtgeber nur der Klageweg. Sollte der Verbleib der Vollmacht nicht geklärt werden können, kann sie vor Gericht für kraftlos erklärt werden. Alternativ können Sie den Vollmachtnehmer auf Herausgabe der Vollmacht verklagen.
Tipp: Eine Vorsorgevollmacht soll erst zum Einsatz kommen, wenn Sie selbst aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen nicht mehr entscheiden können. Wenn Sie eine Vorsorgevollmacht aufsetzen, dann müssen Sie diese dem Bevollmächtigten nicht direkt aushändigen. Sie können diese auch bei sich aufbewahren und den Bevollmächtigten über den Aufbewahrungsort informieren. Dieser hätte dann im Ernstfall Zugriff darauf. Wenn Sie aber zwischenzeitlich aber Ihre Meinung ändern, können Sie die Vollmacht jederzeit selbst vernichten.