Bis zum Jahr 2020 waren in Deutschland 4,7 Millionen Vorsorgevollmachten beim Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registriert, so eine Pressemitteilung des Deutschen Bundestages. Die tatsächliche Anzahl der Vorsorgevollmachten dürfte um ein Vielfaches höher sein. Ziel der Vorsorgevollmacht ist es immer, die gerichtlich angeordnete Betreuung zu verhindern. Ist der Bevollmächtigte selbst verhindert, kann eine Untervollmacht zur Vorsorgevollmacht weiterhelfen. Hierbei sind diese wichtigen Punkte zu beachten. In einer Muster Untervollmacht finden Sie bereits die wichtigsten Inhalte der Untervollmacht und können diese individuell anpassen.
Tipp: Nutzen Sie ein Untervollmacht Muster, um als Bevollmächtigter einer Vertrauensperson eine Untervollmacht auszustellen.
So formulieren Sie eine Untervollmacht
In der Untervollmacht muss klar drinstehen, wer der Untervollmachtgeber ist und welche Person er beim Erteilen der Untervollmacht vertritt. Der Untervollmachtgeber muss also deutlich machen, aufgrund welcher Vollmacht er dazu berechtigt ist, die Untervollmacht zu erteilen.
Im Folgenden sollten Sie dann konkret aufführen, in welchen Angelegenheiten die Untervollmacht gelten soll. Diese dürfen nicht über die Angelegenheiten hinausgehen, die in der Vorsorgevollmacht aufgeführt sind. Behalten Sie immer im Auge, dass hier der eigentliche Bevollmächtigte vertreten wird und die in der ursprünglichen Vollmacht festgelegten Befugnisse auch für den Unterbevollmächtigten gelten.
Stellen Sie sicher, dass die Untervollmacht auch dann gelten soll, wenn der Untervollmachtgeber selbst betreuungsbedürftig wird.
Was ist eine Untervollmacht?
Die Untervollmacht zur Vorsorgevollmacht bewirkt, dass der Unterbevollmächtigte anstelle des Hauptbevollmächtigten Entscheidungen in Dingen treffen kann, die den Hauptvollmachtgeber betreffen. Der Unterbevollmächtigte vertritt damit den eigentlichen Vollmachtgeber direkt. Liegt also einer der oben geschilderten Beispielsfälle vor, bewirkt eine Untervollmacht nicht, dass auch Entscheidungen für den Untervollmachtgeber getroffen werden dürfen. Im Zweifel müsste der Untervollmachtgeber selbst eine Vorsorgevollmacht ausstellen. Sinnvoll ist dies beispielsweise, wenn er selbst schwer erkrankt und der Verlauf der Krankheit nicht absehbar ist.
Wichtig: Der Unterbevollmächtigte benötigt die Untervollmacht im Original, um handeln zu können.
Was bedeutet die Untervollmacht?
Die Bedeutung der Untervollmacht wird im Regelfall dann relevant, wenn ein Vorsorgebevollmächtigter selbst an der Ausführung seiner Aufgaben gehindert ist. Das kann sich ergeben, wenn der Bevollmächtigte für einen absehbaren Zeitraum nicht erreichbar ist.
Beispiel 1: Herr Maier hat von seiner inzwischen an Demenz erkrankten Mutter eine Vorsorgevollmacht erhalten. Aufgrund der Vollmacht muss für die Mutter kein rechtlicher Betreuer bestellt werden. Nun muss Herr Maier beruflich für einige Monate ins Ausland. Die Mutter selbst ist aufgrund ihrer Erkrankung nicht mehr dazu in der Lage, eine andere Person zu bevollmächtigen. Mit einer Untervollmacht kann die Bestellung eines Betreuers verhindert werden.
Es gibt auch Situationen, in denen der Bevollmächtigte dauerhaft ausfällt. Auch in solchen Fällen kann er einem Unterbevollmächtigten die Untervollmacht erteilen.
Beispiel 2: Herr Fischer leidet an der Alzheimerkrankheit. Seit vielen Jahren kümmert sich seine Frau als Vorsorgebevollmächtigte um seine Belange. Nun sieht sie sich aufgrund ihres hohen Alters dazu nicht mehr in der Lage. Sie erteilt ihrer Tochter daher eine Vorsorgevollmacht, damit diese sich um ihre Belange kümmern kann. Gleichzeitig erteilt sie ihr eine Untervollmacht zur Vorsorgevollmacht ihres Ehemanns.
Befugnisse des Unterbevollmächtigten
Eine Vorsorgevollmacht enthält in der Regel den Passus, dass Untervollmachten in vollem Umfang erteilt werden dürfen. Der Inhalt der ursprünglichen Vorsorgevollmacht bestimmt also den Umfang der Untervollmacht. Nur wenn die Vorsorgevollmacht regelt, dass der Bevollmächtige eine Untervollmacht erteilen darf, ist die Untervollmacht wirksam. Und nur dann hat der Unterbevollmächtigte im Ernstfall auch die vollen Befugnisse und es muss kein Betreuer bestellt werden. Bei der Unterbevollmächtigung muss man streng darauf achten, dass die Bevollmächtigung inhaltlich nicht über die Befugnisse in der Vorsorgevollmacht hinausgeht. Schließt die Vorsorgevollmacht die Erteilung von Untervollmachten ausdrücklich aus, darf der Bevollmächtigte keine Untervollmachten erteilen. Hat der Vollmachtgeber diesen Punkt gar nicht erwähnt, muss man im Zweifel durch Auslegung ermitteln, was der Wille des Vollmachtgebers war.
Einschränkung der Untervollmacht zur Vorsorgevollmacht
Die Untervollmacht darf der Untervollmachtgeber jederzeit auf bestimmte Bereiche einschränken. So darf er dem Unterbevollmächtigten beispielsweise nur die Wahrnehmung alltäglicher Geschäfte erlauben. Damit kann er dann gewährleisten, dass jemand sich um Behördenangelegenheiten kümmert und mit Vermieter oder Krankenkasse schnell kommuniziert. Aussparen kann man aber die Entscheidung in medizinischen Fragen. Damit stellt man sicher, dass laufende Fragen nicht liegen bleiben, während man selbst sich beispielsweise im Urlaub befindet. Wenn es um gesundheitliche Belange geht, bleibt die Entscheidungsbefugnis dann allein beim Hauptbevollmächtigten.
Mehrere Hauptbevollmächtigte oder Untervollmachten?
Wer als Vollmachtgeber eine Vorsorgevollmacht ausstellt, muss sich mit der Frage beschäftigen, was gelten soll, wenn der Bevollmächtigte ausfällt. Was soll gelten, wenn dieser – aus welchen Gründen auch immer – seine Vollmacht nicht mehr ausüben kann? Um eine Betreuung zu verhindern, muss es eine Person geben, die die Aufgaben des Vorsorgebevollmächtigten wahrnehmen kann. Um dies sicherzustellen, kann der Vollmachtgeber kann beispielsweise mehrere Vorsorgevollmachten erteilen. In einer Innenvereinbarung kann er genau regeln, welcher der Bevollmächtigten vorrangig entscheiden soll.
Wenn es mehrere direkte Vorsorgebevollmächtigte gibt, kann jeweils die Erteilung von Untervollmachten ausgeschlossen oder eingeschränkt werden (z.B. mit Ausnahme von Gesundheitsangelegenheiten).
Leider führt es in der Praxis oft zu Streitigkeiten, wenn es mehrere Bevollmächtigte gibt. Je nach individueller Situation in der Familie kann es daher sinnvoll sein, nur einen Bevollmächtigten zu bestimmen, der dann seinerseits eine vollumfängliche Untervollmacht ausstellen kann.