Die Angst, dass man selbst nicht mehr für die eigenen Kinder da sein kann, ist wohl bei allen Eltern unterschwellig da. Wir beantworten die wichtigsten Fragen zur gesetzlichen Situation in Deutschland und erläutern Ihnen, wie Sie mit einer Sorgerechtsverfügung dafür sorgen, dass Ihre Kinder im Ernstfall in guten Händen sind.
Tipp: Für die Sorgerechtsverfügung beider Elternteile gibt es eine Vorlage.
Sorgerechtsverfügung – zu wem kommt mein Kind im Ernstfall?
Die Möglichkeit eine Person als Sorgeberechtigten für den Fall zu benennen, dass ein Vormund bestellt werden muss, ist in § 1778 BGB ausdrücklich geregelt. Das Gericht ist zwar nicht unmittelbar an den Wunsch gebunden, es prüft aber, ob die von Ihnen gewünschte Person als Vormund für die Kinder geeignet ist. Steht dem Kindeswohl nichts entgegen, wird die Person, die in der Sorgerechtsverfügung genannt wurde, zum gesetzlichen Vertreter Ihres Kindes.
Wie formuliere ich eine Sorgerechtsverfügung?
Sie sollten in jedem Fall die Kontaktdaten der genannten Personen möglichst genau benennen und auch deren Geburtsdatum angeben. So stellen Sie sicher, dass das Gericht die Person auch findet. Wichtig: Begründen Sie Ihre Entscheidung möglichst ausführlich. Bleiben Sie aber in jedem Fall sachlich und nennen Sie möglichst Zeugen, etwa wenn es darum geht, dass der biologische Vater das Kind schlecht behandelt hat. Denken Sie daran: Die letzte Entscheidung hat ein Gericht, dass Ihre Lebensumstände nicht kannte. Darum ist es wichtig, dass nachvollziehbar ist, wie Sie zu Ihrer Entscheidung gekommen sind.
Was passiert ohne Sorgerechtsverfügung?
In Deutschland ist die Regel, dass die Eltern sich die elterliche Sorge teilen sollen. Falls beide Eltern das Sorgerecht haben, ist die Situation klar: Erkrankt ein Elternteil so schwer, dass es nicht mehr in der Lage ist, die elterliche Sorge auszuüben oder verstirbt es sogar, bekommt der andere Sorgeberechtigte automatisch die alleinige elterliche Sorge (Paragraph 1680 Absatz 1 Bürgerliches Gesetzbuch, BGB).
Die “intakte Familie” ist heute nicht mehr unbedingt die Regel. Gerade Alleinerziehende, die ihr Kind ohne Hilfe vom biologischen Elternteil großziehen müssen, sorgen sich daher um darum, wo es im Ernstfall aufwachsen würde. Laut Gesetz entscheidet dann das Familiengericht. Und das Gericht hat klare Vorgaben: Stirbt der Elternteil, der die alleinige Sorge hatte, dann sollen die Richter dem überlebenden biologischen Elternteil die elterliche Sorge übertragen. Einzige Einschränkung: Es darf dem Wohle des Kindes nicht widersprechen (Paragraph 1680 Absatz 2 Bürgerliches Gesetzbuch, BGB).
Nutzen Sie eine Muster Sorgerechtsverfügung für Alleinerziehende, um Ihre Wünsche vollständig und deutlich zu formulieren. Sie bestimmen nicht nur, wer die Sorge übernehmen soll, sondern begründen auch, wer sie auf keinen Fall erhalten soll.
Sorgerecht bei Patchworkfamilien
Auch wenn das Kind zusammen mit der Mutter oder dem Vater in einer häuslichen Gemeinschaft mit einem Stiefvater bzw. einer Stiefmutter gelebt hat und Stiefgeschwister hat: Es bleibt zunächst bei der Regel, dass das Kind unter die Obhut des biologischen Elternteils kommt, wenn der andere verstirbt oder geschäftsunfähig wird. Das Familiengericht kann in solchen Fällen aber anordnen, dass das Kind in der bisherigen Lebenssituation verbleibt.
Was passiert, wenn beide Eltern versterben?
Leider gibt es auch Fälle, in denen keiner der leiblichen Eltern die elterliche Sorge noch ausüben kann. Beispielsweise dann, wenn beide durch einen Verkehrsunfall ums Leben kommen. Das Familiengericht bestimmt dann einen Vormund. Der Vormund hat alle Elternrechte und kann nicht nur wichtige Entscheidungen zum schulischen Lebensweg, medizinischen Eingriffen oder Aufenthaltsort treffen, sondern auch über das Vermögen des Kindes verfügen. Bei der Auswahl des Vormunds soll das Gericht die Verwandtschaft und persönlichen Beziehungen des Kindes berücksichtigen sowie auch religiöse Aspekte und den mutmaßlichen Willen der Eltern.
Wen kann ich zum Vormund bestimmen?
Prinzipiell können Sie in Ihrer Sorgerechtsverfügung jede volljährige Person zum Vormund bestimmen, die geschäftsfähig ist. Es muss also nicht unbedingt ein Verwandter sein. Wenn die Bindung innerhalb Ihrer Familie nicht sehr eng ist, halten Sie vielleicht den Taufpaten, Ihren Lebensgefährten bzw. die Lebensgefährtin für geeigneter. Wichtig: Der von Ihnen bestimmte Vormund muss in der Regel die Vormundschaft annehmen, wenn das Gericht dies anordnet. Nur wenn besondere Gründe vorliegen, darf er ablehnen.
Was ist bei der Auswahl des Vormunds zu beachten?
Niemand möchte natürlich, dass sein Kind von jemanden betreut wird, der die Aufgabe gar nicht wirklich wahrnehmen will. Sie sollten daher unbedingt vorher klären, ob überhaupt die ernsthafte Bereitschaft besteht, die Verantwortung zu übernehmen. Wählen Sie nur Personen aus, die aufgrund Ihrer Lebenssituation und Ihres Alters die Aufgabe ausführen können.
Grundsätzlich können Sie auch mehrere Vormünder (“Mitvormünder”) benennen, die die Pflichten gemeinsam ausüben. Somit können Sie beispielsweise ein Ehepaar als gemeinsamen Vormund benennen. Man kann die Vormundschaft auch für bestimmte Wirkungskreise aufteilen. Hierbei sollten Sie sich im Vorfeld aber lieber von einem Anwalt beraten lassen, damit Ihre Verfügung am Ende nicht missverständlich oder lückenhaft ist.
Sie sollten in Ihrer Sorgerechtsverfügung in jedem Fall einen Ersatzvormund benennen, für den Fall, dass der gewünschte Vormund verhindert ist.
Wie kann ich verhindern, dass eine bestimmte Person Vormund wird?
In vielen Fällen haben Eltern die Sorge, dass man die eigene Wahl des Vormundes von einer Person aus der Verwandtschaft nicht akzeptiert. Besonders bei Alleinerziehenden liegt die Befürchtung nahe, dass der leibliche Elternteil beim Familiengericht alle Hebel in Bewegung setzen wird, um die Alleinsorge zu bekommen. Das Gericht wird dem Vater bzw. der Mutter das Sorgerecht dann auch übertragen, wenn nicht bekannt ist, dass dies dem Wohl des Kindes widerspricht. Im Gesetz ist daher ausdrücklich geregelt, dass Sie in Ihrer Sorgerechtsverfügung auch der Übertragung des Sorgerechts oder der Vormundschaft an bestimmte Personen widersprechen können.
Haben meine Kinder ein Mitspracherecht?
Natürlich werden auch Ihre Kinder eine Meinung dazu haben, wer die Vormundschaft für sie übernehmen soll. Daher sollten Sie im Vorfeld – je nach Alter – auch mit Ihren Kindern das Gespräch suchen. Das gilt besonders dann, wenn Sie bereits an einer schweren Krankheit leiden, deren Verlauf ungewiss ist. Rechtlich gesehen ist es so, dass ein Kind erst ab 14 Jahren einen Vormund ablehnen darf. Auch jüngere Kinder werden aber vom Familiengericht gehört bzw. durch einen Sachverständigen befragt.
Welche Form muss ich einhalten?
Gesetzlich geregelt ist nur die Sorgerechtsverfügung für den Fall des Todes, auch Sorgerechtstestament genannt. Hier gelten die gleichen Vorgaben wie für ein Testament. Das gesamte Schriftstück muss persönlich und von Hand geschrieben werden und mit einer Unterschrift versehen. Zudem sollten Sie das Dokument datieren. Möglich ist es auch das Sorgerechtstestament zusammen mit ihren weiteren letztwilligen Verfügungen bei einem Notar beurkunden zu lassen.
Sorgerechtsverfügung oder Sorgerechtsvollmacht – wo liegt der Unterschied?
Die Sorgerechtsverfügung wird erst dann eröffnet, wenn der Todesfall eingetreten ist. Was aber, wenn Sie im Krankenhaus im Koma liegen und nicht mehr geschäftsfähig sind? In solchen Fällen gibt es eine Gesetzeslücke! Die Mehrheit der Juristen rät daher dazu, zusätzlich eine handschriftliche Sorgerechtsvollmacht aufzusetzen, die ähnlich wie eine Patientenverfügung bereits zu Lebzeiten zum Einsatz kommt. Sie benötigen also zwei Dokumente: Eins für den Fall der Geschäftsunfähigkeit und eins für den Fall des Todes.