Seit 2002 ist die Verschriftlichung eines solchen Pflegevertrages gesetzlich vorgeschrieben. Verankert ist dies in §120 des Elften Sozialgesetzbuches (SGB XI). Fordern Sie daher in jedem Fall einen ausformulierten schriftlichen Pflegevertrag vom jeweiligen Pflegedienst-Anbieter. Dieser sollte mindestens die nun folgenden acht Aspekte beinhalten:

Vertragspartner

Es gilt unbedingt zu prüfen, dass die zu pflegende Person als Vertragspartner genannt ist. Das Erwähnen eines Angehörigen oder Betreuers als Vertragspartner kann zur Folge haben, dass es dem Pflegedienst möglich ist diesem gegenüber finanzielle Ansprüche geltend zu machen. Bedeutet, dass im Zweifelsfall Kosten übernommen werden müssen, die der Pflegebedürftige allein nicht mehr tragen kann.

Dennoch besteht die Möglichkeit, dass die Unterschrift von einer bevollmächtigten Person gesetzt wird. Sinnvoll ist es hierbei das Kürzel „i.V.“ (in Vertretung) zu setzen. Hier finden Sie eine Vorlage für eine Vollmacht, die Sie auf eine Vielzahl von Rechtsgeschäften anwenden können.

Pflegeleistung

Oftmals kommt es in Pflegeverträgen zu ungenauen Ausformulierungen der zu erbringenden Leistung von Seiten des Pflegedienstes. Daher sollten Sie stets darauf achten verschiedenste Einzelmaßnahmen so genau wie möglich aufzulisten. Möglich sind auch sogenannte Legenden im Anhang in welcher die vorangegangenen Überbegriffe eine genaue Erläuterung finden.

Pflegekosten

In einem Pflegevertrag sind nicht nur die Kosten an sich aufzulisten, sondern auch die jeweilige Kostenbeteiligung der Pflege- und Krankenkasse. Wichtig ist also, dass neben den Gesamtkosten auch die anteiligen Kosten innerhalb des Vertrages aufgeschlüsselt werden. Besonders auf die Höhe der Eigenbeteiligung gilt es hierbei zu achten.

Hier finden Sie eine Vorlage für einen Pflegevertrag zur häuslichen Pflege.

Leistungsnachweis

Grundsätzlich sollte im Pflegevertrag verankert sein, dass eine Kopie des Leistungsnachweises direkt an Sie geht. Dieser stellt nämlich den Nachweis dar, mit welcher der Pflegedienst meist am Monatsende mit der Kasse abrechnet.

Achtung: Ein solcher Nachweis sollte nie einfach unterschrieben werden. Vergleichen Sie diesen stets mit  der Pflegedokumentation, denn die enthaltenen Angaben beider Dokumente müssen übereinstimmen.

Pflegedokumentation

Der Pflegedienst ist dazu verpflichtet nach jedem Pflegeeinsatz eine sogenannte Pflegedokumentation zu erstellen. Hierbei werden alle durchgeführten Pflegeleistungen aufgelistet. Wie bereits erwähnt muss dieses Dokument mit dem Leistungsnachweis übereinstimmen. Sollte dies nicht der Fall sein wenden Sie sich an den jeweiligen Pflegedienst.

Rechnung und Zahlung

Empfehlenswert ist hier eine Bezahlung der anfallenden Kosten per Überweisung. Sollten sich Unstimmigkeiten auftun oder eine Veränderung der Pflegesituation stattgefunden haben besteht hierbei die Möglichkeit die Zahlung vorerst individuell anzupassen.

Dementsprechend ist das Begleichen der Rechnung durch Einzugsermächtigungen oder Ähnlichem nicht ratsam.

Haftung

In einem Pflegevertrag sollte sich der Pflegedienst dazu verpflichten für durch Mitarbeiter entstandene Schäden zu haften. Diese Haftung sollte unbedingt uneingeschränkt sein, also unabhängig davon, ob der Mitarbeiter grob fahrlässig gehandelt oder ob es sich um ein Versehen gehandelt hat. Besonders bei verloren gegangenen Schlüsseln können hohe Kosten anfallen, auf welchen die zu pflegende Person dann sitzen bleibt.

Kündigung

Gemäß eines Urteils des Bundesgerichtshofes ist es dem Pflegebedürftigen möglich den Pflegevertrag fristlos zu kündigen. Umgekehrt sieht dies jedoch anders aus. Für den Pflegedienst gilt eine Kündigungsfrist, welche unbedingt im Pflegevertrag enthalten sein sollte.

Bei einem Krankenhausaufenthalt empfiehlt es sich den Vertrag vorerst ruhen zu lassen. Dies gilt es mit dem Pflegedienst zu kommunizieren und gegebenenfalls eine Vereinbarung darüber zu treffen. Der Pflegevertrag endet automatisch mit dem Tod der zu pflegenden Person