Aus diesem Grund ist es umso wichtiger sich mit dem Thema Organspende auseinanderzusetzen. Im Folgenden klären wir die wichtigsten Fragen.
Wer kann Organspender werden?
Grundsätzlich kann fast jeder Organspender werden, da vor allem das biologische Alter der Organe von Bedeutung ist. Es ist also durchaus möglich, dass eine weitaus jüngere Person ein Spenderorgan eines 70-Jährigen erhält.
Mit 16 Jahren kann man sich das erste Mal ausdrücklich für eine Organspende aussprechen und einen Organspendeausweis ausfüllen. Das Ablehnen einer Organspende ist dagegen bereits mit 14 Jahren möglich.
Bei chronischen Krankheiten ist das Spenden eines Organs meist eingeschränkt, aber nicht grundsätzlich unmöglich. Hierbei ist beispielsweise die Rede von Krankheiten wie Krebs und HIV. Aber auch bei speziellen Nervenleiden kann eine Organspende ausgeschlossen werden.
Wann ist eine Lebendspende möglich?
Bei einer Lebendspende handelt es sich um eine Organspende nach §8 des Transplantationsgesetz (TPG). Diese Art von Organspende kann nur unter bestimmten Voraussetzungen erfolgen und schließt zudem nur Organe, wie die Niere oder Organteile, wie Leberlappen ein.
Es ist zu beachten, dass der Spender volljährig ist und nach Aufklärung sein ausdrückliches Einverständnis für die Transplantation abgibt. Zudem bedarf es bei jeder Organspende eine ärztliche Beurteilung über die Eignung des Spenders, sowie den Ausschluss späterer gesundheitlicher Folgen für diesen.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um nach dem Tod Organspender zu werden?
Hierbei müssen genau zwei Voraussetzungen erfüllt sein. Zuerst muss der eindeutige Ausfall der gesamten Hirnfunktion (Hirntod) festgestellt werden. Des Weiteren ist es vonnöten, dass eine zu Lebzeiten erteilte Zustimmung zur Organspende vorliegt. Dies ist zum Beispiel durch einen Organspendeausweis möglich.
Diese Voraussetzungen sind in §3 des Transplantationsgesetz geregelt.
Warum sollte man sich für oder gegen eine Organspende entscheiden?
In Deutschland ist die Organspende durch die Entscheidungslösung geregelt. Das bedeutet, dass die Organ- und Gewebeentnahme nur durch eine zu Lebzeiten erteilte Zustimmung zulässig ist. Auch die nach dem Tod stellvertretend erteilte Zustimmung der Angehörigen ist zulässig. Hierbei ist grundsätzlich nach dem mutmaßlichen Willen der verstorbenen Person zu entscheiden.
Selten wird dieses Thema in familiären Kreisen angesprochen, weshalb man nicht sicher sein kann, ob die stellvertretende Entscheidung tatsächlich dem Willen des Toten entspricht. Aus diesem Grund sollte jeder ante mortem eine diesbezügliche Entscheidung treffen, am besten im Rahmen einer verchristlichten Patientenverfügung.
Finden Sie hier eine rechtskräftige Vorlage für eine Patientenverfügung, um den Patientenwillen verbindlich festzulegen. Weitere Informationen zum Thema Patientenverfügung und die fünf häufigsten fragen finden Sie hier.
Wer erhält eine Organspende?
Auch hierbei spielen verschiedene Faktoren eine Rolle. Denn nicht nur die Position auf der Warteliste hat eine maßgeblichen Einfluss. Auch spezielle Gewebemerkmale, die Blutgruppe, das Alter, sowie das Gewicht sind entscheidend. Auf all diese Sachen wird besonders Wert gelegt, um das Abstoßrisiko so gering wie möglich zu halten.
Ist die Spende anonym?
Weder Organspender, noch Organempfänger erhalten persönliche Informationen über den jeweils anderen. Dennoch ist es möglich nach der Transplantation über die Deutsche Stiftung Organtransplantation zu erfahren, ob die Organspende erfolgreich verlaufen ist.