Im Ernstfall kommt es darauf an, dass Ihre Patientenverfügung Ihren Willen zum Zeitpunkt der Behandlung darlegt. Es dürfen also keine Umstände vorliegen, die darauf schließen lassen, dass Sie Ihre Meinung zwischenzeitlich geändert hätten. Das bedeutet, dass Sie regelmäßig überdenken sollten, ob Sie Ihre Patientenverfügung erneuern möchten. Sie können in Ihrer Patientenverfügung auch regelmäßig vermerken, dass. der Inhalt noch dem Willen entspricht, um Zweifeln zuvor zu kommen.
Nutzen Sie eine Muster Patientenverfügung, um Ihren Patientenwillen umfassend und lückenlos zu regeln.
Patientenverfügung nur bei Änderung der Behandlungswünsche erneuern
Wenn sich etwas an Ihren Behandlungswünschen ändert, dann sollten Sie die gesamte Patientenverfügung erneuern und das alte Exemplar vernichten. Rechtlich gesehen, bleibt eine Patientenverfügung solange gültig, bis der Aussteller sie vernichtet oder widerruft. Eine Aktualisierung oder Erneuerung muss also nicht zwingend vorgenommen werden. Dennoch ist es dringend zu empfehlen, die eigene Patientenverfügung regelmäßig zu erneuern oder zumindest zu überprüfen.
In welchen Abständen sollte die Aktualisierung vorgenommen werden?
In der Regel sollte man spätestens alle zwei Jahren prüfen, inwieweit der Inhalt der eigenen Patientenverfügung noch dem aktuellen Willen entspricht. Dies ist allerdings nur ein Richtwert. Anders kann der Fall aber liegen, wenn eine lebensbedrohliche Erkrankung hinzukommt oder der Ersteller ein hohes Alter erreicht. Generell sollten Sie auch im Vorfeld einer Aktualisierung Ihren Hausarzt befragen, insbesondere dann, wenn Sie Inhalte abändern wollen.
Begründen Sie Ihre Entscheidungen
Bei dem schnellen medizinischen Fortschritt kann es vorkommen, dass es zum Zeitpunkt des Notfalles neue, schmerzfreiere und effektivere Behandlungsmethoden existieren. Machen Sie daher in Ihrer Patientenverfügung deutlich, warum Sie bestimmte medizinische Maßnahmen ablehnen oder wünschen, damit später klar wird, ob diese Gründe auch bei der neuen Behandlungsmethode noch eingreifen oder nicht.
Entspricht der eintretende Notfall nicht genau der Situation, für die Sie eine klare Anweisung gegeben haben, kann daraus geschlussfolgert werden, wie Sie in dem eingetreten Fall entschieden hätten. Bestehen Zweifel an der Auslegung Ihrer Patientenverfügung, helfen die Allgemeinen Wertvorstellungen dabei, die von Ihnen getroffenen Regelungen zu verstehen.
Wertvorstellungen anfügen
Bedenken Sie beim Verfassen Ihrer Patientenverfügung, dass diese in erster Linie an einen behandelnden Arzt gerichtet ist. Dass heißt vor allem, dass sie für eine Person verständlich sein muss, die erstens über medizinisches Fachwissen verfügt und die Sie zweitens nicht persönlich kennt. Daher empfiehlt es sich, auch persönliche Wertvorstellungen, Ausführungen zum eigenen Glauben und andere persönliche Angaben in die Patientenverfügung aufzunehmen. Um sicher zu gehen, dass Ihr Wille auch richtig verstanden wird, können Sie auch Anweisungen an einen Bevollmächtigten oder gesetzlichen Vertreter in Gesundheitsangelegenheiten richten, so dass dieser für die richtige Auslegung Ihrer Patientenverfügung sorgen kann.
Wichtig: Wenn sich Ihre Wertvorstellungen ändern, sollten Sie Ihre Patientenverfügung erneuern!
Beispiel: Herr Müller gehört einer Religionsgruppe an, die Bluttransfusionen ablehnt. Daher verbietet dies in seiner Patientenverfügung. Später tritt er aus der Gruppe aus und distanziert sich von den damaligen Wertvorstellungen. Er sollte daran denken, seine Patientenverfügung zu ändern.
Kurze Erklärung über Aktualität der Patientenverfügung genügt
Wer seine Patientenverfügung regelmäßig aktualisiert, erreicht damit eine größere Rechtssicherheit. Es genügt, wenn Sie in regelmäßigen Abständen Unterschrift und Datum unter die Erklärung setzen. Ein kurzer Zusatz mit dem Sie ausdrücken, dass der Inhalt der Patientenverfügung noch immer Ihrem Willen entspricht, ist zu empfehlen. So vermeiden Sie Missverständnisse.