Das Einspringen eines Angehörigen mag eine temporäre Lösung sein, dauerhaft kann dies meist jedoch nicht fortlaufen, da es ausgebildetes Personal für die Pflege bedarf. Erfahren Sie im folgenden Artikel welche Schritte nach einer fristlosen Kündigung durch den Pflegedienst notwendig sind und wann eine Kündigung gegebenenfalls unwirksam ist.
Ist eine fristlose Kündigung durch Pflegedienst rechtens?
Wann und mit welcher Frist der jeweilige Pflegedienst kündigen darf, richtet sich ganz nach den vertraglichen Vereinbarungen. Oftmals ist hier eine Kündigungsfrist von zwei Wochen vorgesehen. Sollte im Pflegevertrag jedoch keine Kündigungsfrist vereinbart worden sein, so ist eine fristlose Kündigung durch den Pflegedienst möglich.
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Nichtsdestotrotz ist das Kündigungsrecht der Pflegedienste insofern eingeschränkt, dass in manchen Fällen genug Zeit eingeräumt werden muss, sodass Pflegebedürftige sich einen alternativen Pflegedienst suchen können. Dies ist vor allem auf die stark vorherrschende Abhängigkeit der Pflegebedürftigen von den Pflegediensten zurückzuführen.
Vertragliche Regelungen im Pflegevertrag
Zwischen einem Pflegedienst und einer zu pflegenden Person wird in der Regel ein sogenannter Pflegevertrag abgeschlossen, welcher sämtliche Pflegeleistungen und vertraglichen Richtlinien enthält.
Erfahren Sie hier mehr über die wichtigsten Bestandteile des Pflegevertrags und sichern Sie sich somit ab.
Zudem werden diese Verträge meist unbefristet abgeschlossen und enden automatisch mit dem Tod des Pflegebedürftigen. Auch eine Kündigung kann zur Auflösung des Vertrages führen. Von Seiten der zu pflegenden Person kann eine solche Kündigung jederzeit fristlos eingehen. Anderweitige vertragliche Regelungen sind als ungültig zu betrachten.
Was, wenn der Pflegedienst sich nicht an vertragliche Regelungen hält?
Bei der Nichteinhaltung der vorgesehenen Kündigungsfrist von Seiten des Pflegedienstes ist die Kündigung automatisch als ungültig anzusehen. Zudem kann in einigen Fällen ein Anspruch auf Schadensersatz entstehen.
Der Grund dafür können aufkommende Mehrkosten sein, welche durch einen nun temporär notwendigen stationären Aufenthalt anfallen. Kein Anspruch auf Schadensersatz besteht hingegen, wenn der Pflegedienst einen wichtigen Grund für die fristlose Kündigung vorweisen kann.
Welche Schritte nach der Kündigung durch Pflegedienst?
Bei einer fristlosen Kündigung durch den Pflegedienst sollten Sie umgehend in Kontakt mit Ihrer Pflegekasse treten. In bestimmten Bundesländern existieren nämlich bestimmte Rahmenverträge zwischen der jeweiligen Pflegekasse und den Pflegediensten, welche unter anderem auch Kündigungsvorschriften enthalten.
Somit kann die Möglichkeit bestehen, dass eine Kündigung erst dann wirksam ist, wenn eine Versorgung durch einen anderen Pflegedienst garantiert ist. Ansonsten handelt es sich auch hier um eine unwirksame Kündigung.