Eine Generalvollmacht ermöglicht es einer Vertrauensperson, in nahezu allen Lebensbereichen uneingeschränkt und jederzeit für Sie zu handeln. Diese Vollmacht wird häufig mit einer Prokura verglichen, die in der Geschäftswelt üblich ist. Doch welche Vorteile und Nachteile bringt eine Generalvollmacht mit sich? Und was sollte man im Vorfeld beachten?
Nutzen Sie ein Generalvollmacht Muster, wenn Sie jemanden bevollmächtigen wollen. Im Vorfeld sollten Sie sich umfänglich informieren.
Was kann man mit einer Generalvollmacht alles machen?
Mit einer Generalvollmacht können Bevollmächtigte weitreichende Entscheidungen treffen – etwa in finanziellen, rechtlichen oder persönlichen Angelegenheiten. Dies ist besonders praktisch, wenn der Vollmachtgeber verhindert ist, beispielsweise aufgrund eines Auslandsaufenthalts. Doch es gibt auch Risiken. Die Gefahren einer weitreichenden Vollmacht liegen darin, dass Missbrauch möglich ist, wenn die falsche Person gewählt wird. Daher ist es wichtig, genau zu überlegen, wem man diese umfassende Verantwortung überträgt.
Vollmacht beschränken: Geht das?
Obwohl die Generalvollmacht oft als „Vollmacht für alles“ gesehen wird, kann sie inhaltlich eingeschränkt werden. Sie können beispielsweise bestimmte Bereiche wie Gesundheit oder Finanzen ausklammern. Eine wichtige Ergänzung stellt in vielen Fällen die Vorsorgevollmacht dar, die speziell für medizinische Entscheidungen vorgesehen ist. Während die umfassende Vollmacht sofort gültig ist, wird die Vorsorgevollmacht erst dann relevant, wenn der Vollmachtgeber nicht mehr selbst entscheiden kann.
Unterschied zwischen Generalvollmacht und Vorsorgevollmacht
Der wesentliche Unterschied liegt darin, dass die Generalvollmacht für alles sofort wirksam ist, während die Vorsorgevollmacht nur im Notfall gilt. Die erstere wird in der Regel erteilt, wenn der Vollmachtgeber noch voll geschäftsfähig ist. Sie kann z.B. genutzt werden, um während eines längeren Auslandsaufenthalts Behördenangelegenheiten zu regeln. Bei der Vorsorgevollmacht handelt es sich hingegen um eine Vorsichtsmaßnahme für den Fall, dass der Vollmachtgeber nicht mehr für sich selbst entscheiden kann – etwa durch einen Unfall oder eine schwere Krankheit.
Gefahren einer Generalvollmacht und Widerruf
Es ist möglich, eine Generalvollmacht jederzeit zu widerrufen, solange der Vollmachtgeber geschäftsfähig ist. Sollte jedoch Missbrauchsgefahr bestehen, kann auch das Betreuungsgericht eingreifen und die Vollmacht widerrufen. Besonders relevant sind hier die Gefahren einer weitreichenden Vollmacht, wenn der Bevollmächtigte nicht sorgfältig ausgewählt wurde. Ein schriftlicher Widerruf ist daher entscheidend, wenn das Vertrauen verloren geht.
Vollmacht über den Tod hinaus
In der Regel bleibt eine Generalvollmacht auch nach dem Tod des Vollmachtgebers wirksam. Dies ist wichtig, da der Bevollmächtigte auch nach dem Tod des Erblassers weiterhin handlungsfähig bleibt, bis die Erben die Vollmacht widerrufen. Dies verhindert Verzögerungen bei wichtigen Entscheidungen, wie der Regelung des Nachlasses.
Vollmacht sicher aufbewahren
Eine Generalvollmacht sollte sicher aufbewahrt werden. Falls sie aktuell nicht benötigt wird, ist es ratsam, sie an einem Ort zu deponieren, der dem Bevollmächtigten bekannt ist. Ein Notfallordner mit anderen wichtigen Dokumenten ist hier ideal.