Es sollen durch die elektronische Patientenakte unter anderem analoge Arbeitsschritte vereinfacht werden. Doch wer hat Zugriff auf diese Akte und welche Dokumente gehören hochgeladen?
Was ist die ePA?
Die elektronische Patientenakte (ePA) stellt eine digitale Plattform dar, auf welcher Gesundheitsdaten dokumentiert und einfacher ausgetauscht werden. Beinhalten soll diese Akte alle medizinischen Dokumente, sowie verschiedene Befunde und Diagnosen. Dazu zählen auch Informationen über Vorerkrankungen, Medikamente und Allergien.
Wichtig ist hierbei, dass es sich um ein freiwilliges Angebot der gesetzlichen Krankenkassen für die jeweiligen Versicherten handelt. Das bedeutet, dass niemand dazu verpflichtet ist Angaben über sich zu machen. Auch der Umfang der Datenangaben, sowie das Löschen ist jedem selbst überlassen. Außerdem handelt es sich hierbei nicht um eine Widerspruchslösung, das bedeutet, dass man die ePA nicht ablehnen muss, wenn man diese nicht möchte.
Nutzen der elektronischen Patientenakte
Der grundlegende Gedanke hinter der ePA ist der einfachere Informationsaustausch zwischen verschiedenen Ärzten. Dadurch sollen doppelte Untersuchungen und enorme Wartezeiten vermieden werden. Außerdem geht es um eine Verbesserung der persönlichen medizinischen Behandlung, da durch die vereinfachte und somit auch in weniger Zeit mögliche Informationsbeschaffung mehr Behandlungszeit zur Verfügung steht.
Zudem soll dadurch einen schnellen und vor allem umfangreichen Einblick in die Krankengeschichte der einzelnen Patienten möglich sein. Von Vorteil ist dies besonders bei der Vorstellung in einer neuen Praxis.
Wer hat Zugriff auf diese Akte?
Jedem Patienten ist es selbst überlassen welchem medizinischen Leistungserbringer er eine Berechtigung erteilt. Denn nur berechtigte Ärzte, Apotheker, Therapeuten und Krankenhäuser können die hochgeladenen Dokumente einsehen und diese gegebenenfalls aktualisieren.
Zudem werden die Daten verschlüsselt abgelegt, weshalb ein ungewollter Zugriff nahezu ausgeschlossen ist.
ePA aktueller Stand
Aktuell befindet sich die elektronische Patientenakte noch in der Testphase. Im Moment können gesetzlich Versicherte also lediglich Dokumente hochladen. Im zweiten Quartal 2021 soll die ePA dann in die sogenannte „Rollout“-Phase kommen. Hierbei wird die Akte circa 200.000 Ärzten zur Verfügung gestellt, um das System zu testen.
Ab dem 01.07.2021 soll es dann zur flächendeckenden Vernetzung kommen. Spätestens 2022 soll die ePA auch in Krankenhäusern zur Anwendung kommen. Dann sollen zudem Dokumente, wie der Impfausweis, Mutterpass, das Zahnbonusheft und die Untersuchungshefte für Kinder mit aufgenommen werden.
Informieren Sie sich weiter auf der Seite des Bundesministeriums für Gesundheit.