Kaufverträge spielen eine wichtige Rolle in unserem Alltag – auch wenn man sich dessen nur selten bewusst ist: Vom Kauf des ersten Wasser-Eises in der Kindheit über das erste Kfz bis hin zum Ohrensessel im Alter begleiten sie uns durchs ganze Leben. Aber nur, wer sich zumindest ein wenig mit dem Kaufrecht auskennt, kann sich davor schützen, bei einem Kauf über das Ohr gehauen zu werden. Der ersten Frage, der man seine Aufmerksamkeit widmen sollte, ist die Frage danach, wie Sie einen wirksamen Kaufvertrag abschließen.
Tipp: Nutzen Sie am besten einen Muster Kaufvertrag, der auf Ihre spezifische Situation zugeschnitten ist.
Was ist ein Kaufvertrag?
Als Kaufvertrag bezeichnet man zwei aufeinander bezogene Willenserklärungen, welche die Übereignung einer Sache vom Verkäufer auf den Käufer regeln. Laut Paragraph 433 BGB ist der Verkäufer verpflichtet, die Kaufsache zu übergeben und dem Käufer das Eigentum zu verschaffen. Der Verkäufer macht ein Preisangebot welches der Interessent annehmen kann, bzw. bis zu einer Einigung darüber verhandelt wird. Erkennt der Käufer den Preis an, gilt der Preis als verhandelt und wird im Kaufvertrag festgelegt. Der Verkäufer wird zur Übergabe verpflichtet und der Käufer zur Bezahlung der vereinbarten Kaufsumme. Dabei kann die Übertragung auch in der Zukunft liegen, wenn die Sache zum Beispiel erst hergestellt werden muss.
Der Kaufvertrag regelt alle zum Verkauf und Kaufgegenstand erforderlichen Details und soll die Ansprüche des Käufers und des Verkäufers gleichermaßen absichern. Ob sich die Parteien einen Mustervertrag als Vorlage besorgen oder den Kaufvertrag von einem Notar aufsetzen lassen – eine seriöse Vereinbarung ist immer nach dem gleichen Muster aufgebaut und enthält neben den oben angedeuteten Punkten, Aspekte wie Rücktrittsklauseln, Garantieleistungen oder Lieferzeiten.
Was kann alles Kaufgegenstand sein?
Kaufgegenstände können bewegliche (z.B. Kfz) und unbewegliche Sachen sein (z.B. Immobilien), aber auch Tiere wie Pferde (geregelt z.B. im Kaufvertrag Pferd). Bestimmt wird die Kaufsache nach allgemeinen Merkmalen, wie Menge oder Ware in einer bestimmten Qualität, aber auch ganz individuell. Dann spricht man von Stück- oder Spezieskauf. Auch Rechte kann man erwerben oder verkaufen. Zum Beispiel Wohnungseigentum, Gesellschaftsanteile, das Patent auf eine Erfindung, die Rechte an einer Geschichte oder einem Buch, Erbschaft oder einen Miterbenanteil. Es kann sich aber auch um ein ganzes Unternehmen handeln. Hier wird das materielle oder ideelle Gut, welches Kern des Kaufvertrages ist, als Sach- und Rechtsgesamtheit bezeichnet.
Je nach Besonderheiten Kaufsache und der rechtlichen Stellung des Käufers und Verkäufers ist der Mustervertrag passgenau aufgebaut. Ein Autokaufvertrag unter Privatleuten unterliegt beispielsweise bezüglich der Gewährleistung weniger strengen Maßstäben als ein Vertrag zwischen Händler und Privatperson. Vertragstypische Pflichten sind häufig maßgeblich für die Beurteilung, ob ein Sachmangel vorliegt. Der Verkäufer ist nicht nur zur Übergabe der Sache verpflichtet, sondern muss auch dafür sorgen, dass die Sache die vereinbarte Beschaffenheit hat. Ansonsten trägt er die Pflicht im Rahmen der Gewährleistung den Gegenstand nachzubessern. Ist dies nicht möglich, muss der Kauf rückabgewickelt werden. Der Käufer hat in der Regel das Recht, zwischen Rücktritt und Minderung des Kaufpreises zu wählen. Wie bei einem Werkvertrag muss die Nachbesserung zunächst versucht werden.
Form eines Kaufvertrages
Einen Kaufvertrag kann man sowohl mündlich, als auch schriftlich abschließen, oder durch konkludentes Handeln. Das bedeutet, dass man schweigend aber durch schlüssiges Handeln seinen Kaufwillen zum Ausdruck bringt. Ein Beispiel ist, wenn man auf die Ware zeigt und den Kaufpreis auf den Tresen legt. Hier bringt man konkludent seinen Willen zum Ausdruck, etwas kaufen zu wollen. In der Regel sind Kaufverträge formfrei. Es gibt aber Ausnahmen, wie zum Beispiel die notarielle Beurkundung beim Kauf von Immobilien oder Grundstücken, beim Erbschaftskauf oder dem Kauf eines GmbH-Anteils. Hier kann man eine Vorlage dazu verwenden, um sich im Vorfeld über den Vertrag zu informieren. Wichtig ist bei einem Grundstückskaufvertrag aber, dass das Eigentum nicht bereits bei Abschluss des Kaufvertrages auf den Käufer übergeht, sondern erst mit Eintragung im Grundbuch. Grundsätzlich benötigen Sie für das Aufsetzen eines Vertrages keinen besondere Form, für die meisten Anlässe genügt ein Muster, in dem die zu regelnden Punkte vorformuliert sind. In jedem Fall empfiehlt es sich aber, gerade, wenn es um größere Summen geht, bestimmte Punkte in einen Kaufvertrag aufzunehmen.
Inhalt von Kaufverträgen
Egal, ob Sie eine komplett eingerichtete Wohnung, ein Grundstück mit Häuschen oder per Autokaufvertrag Ihren geliebten Gebrauchtwagen verkaufen wollen: Für verschiedene Anlässe gilt es den richtigen, zweckbezogenen Vertrag abzuschließen. Um den Kaufvertrag rechtskräftig abzuschließen, sollte als Überschrift das Wort “Kaufvertrag” stehen. Weiterhin sollten folgende Punkte enthalten sein:
- Name und Anschrift von Käufer und Händler
- Inhalt des Handels sollte präzise beschrieben werden
- die Beschaffenheit des Vertragsgegenstandes
- die Menge
- Kaufpreis, d.h. Einzel- und Gesamtpreis sowie gesetzliche Mehrwertsteuer
- eventuelle Rabatte
- das Datum der Übergabe oder Liefertermin
- Lieferbedingungen und Verpackungskosten
- Zahlungsweise und Zeitpunkt der Zahlung
Garantie - Eigentumsvorbehalte
- Erfüllungsort und Gerichtsstand
- Ort, Datum und Uhrzeit des Vertragsabschlusses
- Unterschriften beider Parteien
Schließen Sie Diskussionen von Beginn aus, indem Sie alle Modalitäten vertraglich regeln. Ein Mustervertrag hilft beim Aufsetzen einer entsprechenden Vereinbarung.
Verbindlichen Kaufvertrag abschließen
Ein Kaufvertrag ist dann sehr wichtig, wenn eine der beiden Parteien ihre Leistung nicht wie mündlich oder schriftlich besprochen, erbringt. Denn dann kann auf die schriftlich festgehaltene Leistungsverpflichtung zurückgegriffen werden. Dies ist auch dann so, wenn sich die gekaufte Sache als schadhaft erweist oder nicht die angegebene Qualität aufweist. Ein Kaufvertrag ist zudem nur dann wirksam, wenn die Personen geschäftsfähig sind. Kinder unter sieben oder Menschen mit dauerhaft geistiger Beeinträchtigung bzw. Minderjährige, die nur beschränkt geschäftsfähig sind können einen Kaufvertrag schnell unwirksam werden lassen. Sollten Sie Kindern unter sieben Jahren etwas verkaufen, dann kann das Geld zurückgefordert werden, auch wenn das Kind die erhaltene Sache bereits beschädigt oder verzehrt hat. Bei Minderjährigen gilt, dass der Kaufvertrag nur dann wirksam ist, wenn der Kaufpreis die finanziellen Mittel (das Taschengeld) des Minderjährigen nicht übersteigt. Erst recht ungültig sind Vereinbarungen, die durch die Unterschrift eines Kindes besiegelt werden. Ein solcher unterschriebener Kaufvertrag ist ein Muster ohne Wert!
Die wichtigsten Fakten, die Sie kennen müssen, wenn Sie einen Kaufvertrag abschließen
Ein Kaufvertrag ist eine schuldrechtliche Vereinbarung zwischen zwei Personen, durch die sich eine Partei zur Übereignung der Kaufsache verpflichtet, während die andere Partei die Zahlung des Kaufpreises schuldig wird. Er ist als besonderes Rechtsgeschäft in den §§ 433 bis 479 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt.
Angebot und Annahme
Grundsätzlich kommen solche Vereinbarungen durch Angebot und Annahme zustande. Dabei ist darauf zu achten, dass ein wirksames Angebot nur dann vorliegt, wenn zumindest die wesentlichen Vertragsbestandteile darin enthalten sind. Dies meint beim Kauf Angaben über Vertragsparteien, Kaufsache und Kaufpreis. Die Annahme eines Kaufvertrages erfolgt dann durch bloße Zustimmung. Wird, wie vor allem bei hochwertigen Objekten empfohlen, ein schriftlicher Kaufvertrag abgeschlossen, dann bedeutet spätestens die Unterschrift unter das angepasste Muster eines speziellen Vertrages die Annahme des Angebotes.
Kaufangebot im Schaufenster
Wer ein Einzelhandelsgeschäft betreibt, der droht bei dem bisher Gesagten zu erschrecken. Es drängt sich doch die Frage auf, ob nicht jedes Ausstellen einer Ware in einem Schaufenster oder in einem Katalog, verbunden mit einem Preisaushang, bereits ein wirksames Angebot darstellt. Keine Angst, dies ist natürlich nicht der Fall. Das Ausstellen im Katalog, im Schaufenster oder auf der Speisekarte stellt noch kein rechtswirksames Angebot an jeden Interessierten dar. Ganz im Gegenteil fordern Sie als Verkäufer damit lediglich Ihre Kunden dazu auf, Ihnen ein Kaufangebot zu machen. Kurz gesagt: Hier spielt sich der Kaufvertragsabschluss mit vertauschten Rollen ab: Ihre Kunden machen das Angebot zum Kaufvertragsschluss, Sie nehmen es an. Praktisch gesehen ist dies aber vollkommen egal.
Formbedürftigkeit eines Kaufvertrages
Formbedürftig ist der Kaufvertrag grundsätzlich nicht. Ausnahmen macht das Recht vor allem dann, wenn eine Partei besonders schutzwürdig ist oder eine besondere Beweisbedürftigkeit besteht. Bekanntes Beispiel hierfür ist der Grundstücks-Kaufvertrag. Er erfordert zu seiner Wirksamkeit eine notarielle Beurkundung. Für die meisten Kaufverträge gilt aber: Angebot, Annahme – und fertig ist der rechtswirksame Kaufvertrag. Insbesondere beim Verkauf unter Privatleuten kommt oft die Frage nach einem Kaufvertrag auf. Experten raten auf jeden Fall zu einem schriftlich fixierten Vertragswerk, auch wenn es sich “nur” um den Verkauf eines Kfz unter Verwandten handelt. Dabei muss niemand das Rad neu erfinden – mit einem Muster für einen Kaufvertrag sind Hobbyverkäufer auf der sicheren Seite und beugen so Zwistigkeiten vor.
Kaufvertrag abschließen mit einem Fünfjährigen?
Bekanntlich kann nicht jeder einen Kaufvertrag schließen, sondern prinzipiell nur derjenige, der voll geschäftsfähig ist. Geschäftsunfähig ist, wer nicht das siebente Lebensjahr vollendet hat oder wer sich in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden andauernden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit befindet. Diese Personen können gar keine wirksamen Verträge schließen. Stets ist die Einwilligung oder Genehmigung des Erziehungsberechtigten vonnöten. Hier sollten Sie in besonderem Maße acht geben: Fragen Sie stets direkt oder telefonisch nach der Zustimmung der Eltern zum Kaufvertrag. Andernfalls ist der Vertrag nicht gültig, was bedeutet, dass Sie den Kaufpreis erstatten müssen. Gleichzeitig haftet der Geschäftsunfähige aber nicht, wenn er die zurückzugebende Sache bereits verbraucht oder beschädigt hat!
Kaufvertrag mit beschränkt geschäftsfähigen Personen
Aber wie ist der Fall zum Beispiel, wenn eine Sechzehnjährige und neues Smartphone braucht und einen Kaufvertrag abschließen möchte? Ein beschränkt Geschäftsfähiger ist vor allem der Minderjährige zwischen sieben und achtzehn Jahren. Er kann Vereinbarungen selbst schließen, wenn sie für ihn lediglich rechtlich vorteilhaft sind. Ein Kaufvertrag erfüllt diese Anforderung naturgemäß nicht. Schließlich wird der minderjährige Käufer zur Zahlung des Kaufpreises, der minderjährige Verkäufer zur Übereignung einer Sache verpflichtet. Beides ist nicht rein vorteilhaft. Bei Kaufverträgen kann aber der umgangssprachlich als Taschengeldparagraph bezeichnete § 110 des BGB einschlägig sein. Danach kann der Minderjährige Verträge schließen, die er allein mit dem Taschengeld bewirkt. Gemeint sind solche finanziellen Mittel, die Erziehungsberechtigte dem Minderjährigen zur freien Verfügung überlassen haben. Der Taschengeldparagraph regelt also nur einen Sonderfall der elterlichen Zustimmung. Kauft sich die Sechzehnjährige von seinem Taschengeld drei Kisten Bier, so kann das elterliche Nein auch nicht mit Hilfe des Taschengeldparagraphen umgangen werden. Gerade bei größeren Geschäften ist hier äußerste Vorsicht geboten: Gehen Sie als Verkäufer ganz sicher, dass Ihr Vertragspartner tatsächlich volljährig ist.
Sonderfall: Was ist ein Handelskauf?
Ein Handelskauf liegt vor, wenn mindestens eine Vertragspartei Unternehmer ist und den Kaufvertrag in Zusammenhang mit ihrem Handelsgewerbe schließt. Dann sind neben dem Kaufrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches auch die Bestimmungen des Handelsgesetzbuches zu beachten. Das Handelsgesetzbuch enthält das Sonderrecht der Kaufleute. Selbstverständlich ist es Ihnen trotz Kaufmannseigenschaft möglich, ein rein privates Kaufgeschäft zu tätigen. Stellen Sie in diesem Fall aber unbedingt klar, dass Sie das Rechtsgeschäft unabhängig von Ihrem Handelsgewerbe vornehmen. Geht dies aus den Vertragsverhandlungen nicht eindeutig hervor, wird die Zugehörigkeit zu Ihrem Handelsgewerbe nach § 344 des Handelsgesetzbuches vermutet.
Die kaufmännische Rügepflicht
Eine besondere Pflicht des Käufers beim beiderseitigen Handelskauf, also einem Kaufvertrag zwischen Unternehmern, ist die kaufmännische Rügepflicht nach § 377 des Handelsgesetzbuches. Sie verlangt eine Untersuchung der Kaufsache – und zwar unverzüglich nach ihrer Lieferung. Ein offensichtlicher Mangel ist sofort nach der ersten Untersuchung zu rügen, das heißt dem Verkäufer anzuzeigen. Ein versteckter Mangel ist sofort nach seiner Entdeckung in der Folgezeit zu rügen.
Beachten Sie aber: Dies muss noch innerhalb der Gewährleistungspflicht geschehen. Sie beträgt zwei Jahre ab dem Zeitpunkt der Lieferung, kann aber vertraglich verlängert oder verkürzt werden. Ob Stichprobe, rein äußerliche Untersuchung oder genaues Inspizieren – Art und Umfang Ihrer Untersuchungspflicht richtet sich nach dem jeweiligen Einzelfall. Nicht nur die Art der Ware, sondern auch die branchenüblichen Gepflogenheiten und die individuelle Zumutbarkeit sind zu beachten. Zeigen Sie dem Verkäufer die Mängel nicht unverzüglich an, so gehen Sie diesbezüglich Ihrer Gewährleistungsansprüche verlustig. Die Ware gilt als genehmigt.
Kaufvertrag abschließen im B2B Bereich
Das Handelsgesetzbuch wird aber auch seinem Zweck gerecht, Rechtsgeschäfte unter Kaufleuten zu vereinfachen. So ist zum Beispiel eine Bürgschaftserklärung unter Unternehmern anders als eine Bürgschaft unter Privatleuten nicht an die strengen Formerfordernisse des Bürgerlichen Gesetzbuches gebunden. Eine andere wesentliche Erleichterung für den Verkäufer stellen die handelsrechtlichen Bestimmungen über den Annahmeverzug des Käufers dar. Nimmt dieser die gelieferte Ware schuldhaft nicht entgegen, so ist der Verkäufer zur öffentlichen Hinterlegung auf Kosten des Käufers berechtigt.
Diese Erleichterungen basieren auf der Vorstellung, dass Kaufleute ein gesteigertes rechtliches Verständnis und mehr Erfahrung im Umgang mit Rechtsgeschäften haben. Daher wird von Ihnen als Unternehmer erwartet, dass Ihnen die Konsequenzen einer Bürgschaftsübernahme oder eines Annahmeverzuges bewusst sind.
Das kaufmännische Bestätigungsschreiben
Denken Sie als Unternehmer auch stets an § 362 des Handelsgesetzbuches! Hier ist der Vertragsschluss durch Schweigen auf ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben geregelt. Wird Ihnen nach vorangegangenen Vertragsverhandlungen ein Angebot in Form eines solchen Bestätigungsschreibens zugesandt, so sollten Sie das Antworten nicht vergessen. Reagieren Sie nicht, so gilt der Antrag Ihres Vertragspartners nach zwei Wochen als angenommen. Sie haben also ohne etwas dafür zu tun einen Vertrag abgeschlossen. Hier gilt: “Schweigen ist gar nichts, Reden ist Gold!”