Notwendigkeit einer Betreuung
Zunächst ist die Frage zu klären, in welchem Fall eine Person einen Betreuer benötigt. Das Vormundschaftsgericht ordnet eine Betreuung an, wenn der Betroffene aufgrund einer der im Gesetz genannten Krankheiten oder Behinderungen hilfsbedürftig wird und seine Betreuung erforderlich ist. Zu den eine Hilfsbedürftigkeit begründenden Umständen zählen psychische Krankheiten sowie geistige, körperliche und seelische Behinderungen. Letzteres meint vor allem auch den psychischen Abbau in Folge des Alters.
Zu der jeweiligen Krankheit oder Behinderung muss außerdem ein Fürsorgebedürfnis hinzukommen. Gemeint ist, dass der Betroffene aufgrund der Beeinträchtigung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst besorgen kann. Außerdem darf im Hinblick auf das “ob” und das “wie” der Betreuung kein für den Betroffenen weniger belastendes Mittel in Betracht kommen.
Umfang der Betreuung
Der Umfang der Betreuung richtet sich ausschließlich nach den Bedürfnissen des Betroffenen. Nur soweit dieser die Tragweite seiner Entscheidungen nicht mehr verstehen kann, entscheidet der Betreuer. Die Betreuung kann sich dabei insbesondere auf die Vermögens- oder auf die Personensorge beschränken. Vorteil an einer Patientenverfügung ist, dass der Betroffene die Möglichkeit erhält, dem Betreuer seine Wünsche für die spätere Betreuung mitzuteilen und ihn daran weitestgehend zu binden. Nur wenn ein vorher geäußerter Wunsch dem Betreuten schadet oder dem Betreuer nicht zuzumuten ist, kann davon abgewichen werden.
Form einer Betreuungsverfügung
Eine Betreuungsverfügung kann grundsätzlich auch mündlich erfolgen. Es ist aber dennoch ratsam, sie niederzuschreiben und zu unterzeichnen. So können Zweifel an der Echtheit und damit verbundene Rechtsstreitigkeiten gar nicht erst entstehen. In wenigen Ausnahmefällen ist sogar eine notarielle Beurkundung der Betreuungsverfügung sinnvoll: Insbesondere, wenn Sie ein Einzelunternehmen betreiben, ein außerordentlich großes Vermögen vorhanden ist oder Sie Gesellschafter einer Personen- oder Kapitalgesellschaft sind.
Heike Richter