Sterbehilfe

Im Zusammenhang mit der Patientenverfügung kommt immer wieder das Thema Sterbehilfe zur Sprache. Da es sich hierbei um ein emotional stark aufgeladenes Thema handelt, sollte man sehr vorsichtig sein.

Gut zu wissen

  • Patientenverfügung kann auch zur Sterbehilfe verpflichten
  • Der Patientenwille genießt oberste Priorität
  • Wir raten: Aufklärung und Beratung durch den Arzt
  • Die Verfügung sollte immer auf dem aktuellen Stand sein
  • Sinnvoll ist die Ergänzung durch eine Vorsorgevollmacht

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Aktive und passive Sterbehilfe

Gemeinhin wird zwischen aktiver und passiver Sterbehilfe unterschieden. Aktive Sterbehilfe meint, dass jemandem, der nicht mehr leben möchte, „beim Sterben geholfen“ wird. Natürlich handelt es sich hier um einen sehr sensiblen Bereich. In Ländern, in denen Formen der aktiven Sterbehilfe erlaubt sind, wird daher streng auf die Einhaltung bestimmter Regeln geachtet. So muss sichergestellt sein, dass der Patient (denn meistens geht es dabei um schwerkranke Menschen, die selbst nicht mehr in der Lage sind, ihrem Leben aktiv ein Ende zu setzen) wirklich sterben möchte. Anderenfalls wäre die Grenze zwischen aktiver Sterbehilfe und Mord nur schwer zu ziehen. Wie aktive Sterbehilfe im Einzelfall genau aussieht, ist sehr individuell.
Passive Sterbehilfe meint hingegen keinen aktiven Eingriff wie etwa das Geben von tödlichen Medikamenten. Unter passiver Sterbehilfe ist das Unterlassen von möglichen Hilfsmaßnahmen gemeint. Wie der Bundesgerichtshof 2010 entschied, ist auch das aktive Zertrennen eines Schlauchs zur künstlichen Ernährung aufgrund einer Patientenverfügung zulässig. Natürlich auch hier mit der Voraussetzung, dass der betreffende Patient seinen diesbezüglichen Willen geäußert hat. Die Patientenverfügung ist das gebräuchlichste Dokument, solche Unterlassungen zu bewirken.

Beweggründe

Was die Menschen wohl am häufigsten zu dem Schritt bewegt, eine Patientenverfügung zu machen, ist die Vorstellung von einem Leben, das nicht mehr lebenswert ist. Vielleicht ist es der Besuch eines Angehörigen auf einer Intensivstation oder der Bericht in einer Zeitung. Die Gründe, warum Menschen anfangen, über die Zeit unmittelbar vor ihrem Tod nachzudenken, sind vielfältig. Fest steht jedoch, dass wir in einer Zeit leben, in der die medizinischen Möglichkeiten stetig zunehmen. Es ist heute ziemlich wahrscheinlich, dass wir in einem Krankenhaus sterben. Vielen Menschen wird dort Tag für Tag das Leben gerettet und die meisten von ihnen sind glücklich, dank der modernen Medizin weiterleben zu dürfen. Doch irgendwann kommt ein Punkt, an dem man sich fragen kann, ob es für den Betroffenen wünschenswert ist, dass sein Leben verlängert wird. Wenn etwa keine Aussicht auf Heilung oder auch nur ein bewusstes und selbstbestimmtes Leben besteht. Es gibt zahlreiche Fälle, in denen das Leben von Patienten nur noch von intensivmedizinischen Maßnahmen wie Beatmung oder künstlicher Ernährung abhängt. Ohne diese medizinische Hilfe würden diese Menschen, denen häufig schon sämtliche Fähigkeiten, die das Leben zu einem Selbstbestimmten machen, abhanden gekommen sind, binnen kurzer Zeit sterben. Für Angehörige ist dieser Zustand meist schwer zu ertragen, er kann sich jedoch sehr lange hinziehen.

Weil diese Vorstellung für viele Menschen sehr beängstigend und unangenehm ist, wollen sie für sich selbst beschließen, dass die intensivmedizinischen Maßnahmen in bestimmten Fällen abgebrochen oder gar nicht erst eingeleitet werden sollen. Mit einer Patientenverfügung kann man diese Entscheidung für die behandelnden Ärzte verbindlich machen. Der Wille des Patienten hat mittlerweile oberste Priorität bei der Behandlung.

Lassen Sie sich beraten!

Die meisten von uns sind medizinische Laien. Medizinische Entscheidungen sind jedoch häufig fachspezifisch und können nur von Experten kompetent getroffen werden. Im Alltag verlassen wir uns daher in den meisten Fällen auf die Einschätzung von Ärzten. Mit einer Patientenverfügung treffen wir jedoch Entscheidungen für mögliche Fälle, in denen wir nicht mehr fähig sind, uns beraten zu lassen oder uns selbst ein Bild zu machen. Sie sollten daher möglichst umfassend über die Konsequenzen Ihrer Entscheidungen informiert sein. Lassen Sie sich am besten von einem Arzt Ihres Vertrauens über Fälle beraten, die eintreten können und für die Ihre Verfügung jeweils greifen würde. Es ist wichtig, dass Sie die Konsequenzen Ihrer Entscheidung abschätzen können, soweit Sie als Laie dazu in der Lage sind. Ihnen sollte insbesondere klar sein, dass sie, wenn Sie intensivmedizinische Maßnahmen in bestimmten Fällen ablehnen, eventuelle Chancen vertun. Es gibt immer wieder Fälle von Heilungen oder gesundheitlichen Besserungen, mit denen niemand mehr gerechnet hätte. Versuchen Sie sich klarzumachen, was das bedeutet. Gehen Sie am besten gedanklich ein paar Fälle durch und besprechen Sie Fragen, die dabei für Sie auftreten, mit einem Fachmann.

Sinnvolle Ergänzung: Vorsorgevollmacht

Eine Patientenverfügung ist nur dann für die behandelnden Ärzte verbindlich, wenn ein darin beschriebener Fall tatsächlich eintritt. Da es nahezu unmöglich ist, alle Eventualitäten vorher abzuschätzen und zu bedenken, ist es sinnvoll, zur Ergänzung einen Vorsorgebevollmächtigten zu benennen, der im konkreten Einzelfall in Ihrem Sinne entscheidet. Mittels eine Vorsorgevollmacht bestimmen Sie eine Person Ihres Vertrauens, die medizinische (und auch andere) Entscheidungen für Sie trifft, sobald Sie selbst nicht mehr in der Lage dazu sind. Eine Vorsorgevollmacht kann auch auf andere Bereiche wie Vermögensangelegenheit ausgeweitet werden. Wichtig ist, dass Sie den von Ihnen Bevollmächtigten davon in Kenntnis setzen und dass er bereit ist, diese Verantwortung zu übernehmen. Reden Sie mit dieser Person über Ihre Ängste und Wünsche. Versuchen Sie, ihr ein möglichst umfassendes Bild davon zu vermitteln, was sie wollen. Nur so kann Ihr Bevollmächtigter im Zweifelsfall in Ihrem Sinne entscheiden.

Heike Richter